LINKE GEGENÖFFENTLICHKEIT Die nächste Schlappe

Nach Verbot von »Indymedia linksunten«: Ermittlungsverfahren wegen Bildung krimineller Vereinigung eingestellt. Verfassungsbeschwerde läuft noch

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen vermeintliche Betreiber der Internetplattform »Indymedia linksunten« eingestellt. Der Beschluss erfolgte laut einem Posting der Antifa Freiburg vergangene Woche aus Mangel an Beweisen und datiert bereits auf den 12. Juli. Die Freiburger Anwältin der Betroffenen, Angela Furmaniak, bestätigte die Angaben am Montag gegenüber der jungen Welt. Zur Begründung der Einstufung als »Vereinigung« hatte das Bundesinnenministerium unterstellt, die unabhängige Internetplattform verfolge strafrechtswidrige Zwecke und sei deshalb verfassungsfeindlich. Angebliche Beweise stammten unter anderem von einem Spitzel des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das damals noch von dem Rechtsaußen Hans-Georg Maaßen geleitet wurde.

Die Einstufung als kriminelle Vereinigung durch den damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) war am 25. August 2017 erfolgt und damit kurz vor der Bundestagswahl und nach den Protesten gegen den Hamburger G20-Gipfel. Verboten und unter Strafe gestellt wurde auch die Verwendung des Symbols des funkenden »i« in Verbindung mit dem Vereinsnamen. Zusammen mit der Bundespolizei hatte das Landeskriminalamt (LKA) aus Baden-Württemberg anschließend mehrere Wohnungen angeblicher Mitglieder des verbotenen »Vereins« durchsucht. Als angeblichen Vereinssitz behauptete das Innenministerium das Autonome Zentrum KTS in Freiburg, in dem der regionale Indymedia-Ableger einst gegründet wurde.

Indymedia wurde in den 1990er Jahren als weltweites und hierarchiefreies Netzwerk unabhängiger Medienzentren gestartet. Rund 200 Knoten in Dutzenden von Ländern verstanden sich als Teil des Widerstands gegen die kapitalistische Globalisierung. Als erste internationale Auftritte galten der »Carnival Against Capital« in London und Köln sowie der Gipfel der Welthandelsorganisation in Seattle 1999. Ein deutscher Ableger mobilisierte zuerst zu den Protesten gegen den Atommülltransport 2001 und anschließend zum G8-Gipfel nach Genua. Nach internen Konflikten gründete sich am 25. September 2008 »Linksunten« mit einem anfänglichen Schwerpunkt auf dem Dreiländereck von Deutschland, Schweiz und Frankreich.

Eines der grundlegenden Prinzipien von Indymedia ist das sogenannte Open-Posting: Ohne vorherige Anmeldung können dort Beiträge veröffentlicht werden. Deshalb müsse Indymedia als Nachrichtenplattform angesehen und nach dem Telemediengesetz behandelt werden, das höhere Anforderungen für ein Verbot vorsieht, argumentierten die Anwälte der Verdächtigen gegen das Verbot. Die Einstufung als »Verein« bezeichneten sie als einen »juristischen Kniff«.

Das Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung war im Juli 2019 unterbrochen worden. Fünf Freiburger, die als angebliche »Vereinsmitglieder« verdächtigt wurden, hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Verbot geklagt. Fraglich war dabei, wer gegen das Verbot überhaupt vorgehen darf. Zwar hatten die Betroffenen eine Verbotsverfügung erhalten, die Mitgliedschaft in dem behaupteten Verein aber bestritten. Juristisch wird diese Situation als »Rechtsschutzfalle« bezeichnet. Im Januar 2020 wies das Gericht die zugelassene Klage nach einer mündlichen Verhandlung schließlich ab. Die Anwälte des Quintetts reichten daraufhin eine Verfassungsbeschwerde ein, über die noch nicht entschieden ist.

Neben dem Vereinsverbot hatte die Staatsanwaltschaft zusätzliche Strafverfahren gegen elf Personen im Zusammenhang mit der Website eröffnet. Diese wurden bereits 2019 eingestellt und sämtliche beschlagnahmten Geräte sowie mehrere zehntausend Euro, die in einem Tresor des Autonomen Zentrums gefunden worden waren, wieder herausgegeben. Eine »Taskforce« beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg war nach Aussagen eines Betroffenen mit der Bundespolizei für die Entschlüsselung von Computern und Speichermedien zuständig. Dies war offenbar nicht erfolgreich, merkt die Antifa Freiburg in ihrem Posting an.

Von Matthias Monroy junge Welt 2.8.22