Neue Corona-Einschränkungen im Justizvollzug

Mit Wirkung zum 10.01.2022 werden im baden-württembergischen Justizvollzug wieder massive Einschränkungen wirksam, unter Hinweis auf die sich ausbreitende Omikron-Variante.

Verfügung des Leiters der JVA Freiburg

Mit Aushang vom 04.01.2021 teilte der Anstaltsleiter mit, dass zum einen Besuche wieder ausgesetzt werden (mit Ausnahme von jenen von Anwältinnen und Anwälten), als Ersatz würden Skype-“Besuche“ ermöglicht, die Arbeitsbetriebe dürften nur noch unabdingbar notwendige und dringende Aufträge abarbeiten, würden also auch ein stückweit oder teilweise ganz heruntergefahren, angeleitete Freizeit- und Sportgruppen entfallen gänzlich. Der Schulbetrieb (die Anstalt bietet im Normalbetrieb vom Alphabetisierungskurs bis zum Studium alles an) würde, mit Ausnahme des laufenden Abiturkurses, eingestellt.

Empfohlen wird bei Verlassen des Haftraumes einen Mund-Naseschutz zu tragen, die Versorgung mit OP-Masken und auch jenen nach FFP-2 Standards erfolgt kostenlos über das Stationsbüro.

Wegen der zu erwartenden erheblichen finanziellen Einbussen der arbeitenden Insassen werde für Januar 2022 von der Erhebung der Stromkosten und Miete des Antennenanschlusses abgesehen, die Miete für das TV-Gerät werde ausgesetzt, ob dies auch für Folgemonate gilt bleibt abzuwarten. Wir reden hier dann durchaus von Beträgen von circa 15€ bis 20€ im Monat. Bei einem monatlich verfügbaren Knastlohn von um die 100€ (sogenannten Hausgeld) oder einem, bei Arbeitslosigkeit gezahlten Taschengeld von um die 45€ fällt der Betrag durchaus ins Gewicht. Auch wenn die baden-württembergische Lösung noch weit entfernt ist von anderen Bundesländern, welche z.B. einen coronabedingten Zuschuss aktiv bezahlen (wie z.B. Hessen).

Bewertung

Auch wenn ein Großteil der Insassen in Freiburg geiimpft sein dürfte (seit dem 16.12.2021 sogar „geboostert“) gibt es weiterhin Menschen die im Falle einer Infektion mit einem nicht nur milden, sondern schweren Verlauf rechnen müssen, nicht nur aufgrund des Alters, sondern auch wegen Vorerkrankungen. Dennoch ist gerade der Einschnitt bei den Besuchen erheblich und belastet viele Insass:innen schwer, ob in Freiburg oder in anderen Haftanstalten, denn ein Gespräch via Video ersetzt nicht die physische Gegenwart des Anderen. Hinsichtlich der finanziellen Belastung der Insass:innen ist die baden-württembergische Linie noch ausgesprochen ausbaufähig. Denn zwar darf mensch sich einen höhreren Betrag als sonst üblich von außerhalb der Anstalt auf das Knastkonto einzahlen lassen, bekanntermaßen kommt aber der Großteil der Menschen in Haft aus prekären sozialen Verhältnissen, so dass es bei einem Erlass von Stromkosten und einem Aussetzen der Mietgebühren nicht bleiben darf.

Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA (SV),
Hermann-Herder-Str. 8
D-79104 Freiburg
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