Presserat rügt Knast-Artikel

Die „Badische Neueste Nachrichten“ berichtete am 24. Dezember 2011 in einem großen Artikel über die Situation hinter den Bruchsaler Gefängnismauern. Unter der etwas pointierten Überschrift „Weihnachten kocht auch die härtesten Jungs weich“ wurde über Weihnachten im Knast berichtet.
Hierbei kam es zu unzutreffenden Darstellungen, die mich zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat veranlassten, dem Selbstkontrollorgan der deutschen Presse.

Die Beschwerde

Nicht jede Ungenauigkeit ist einer Beschwerde wert; hier hatte jedoch die Journalistin in ihrem Rührstück davon geschrieben, der Herr Anstaltsleiter, Thomas Müller, habe ein kleines Geschenk für seine Insassen. Namentlich seien bis Dreikönig die Werkstätten geschlossen und an Weihnachten gebe es statt eines Spazierganges im Hof derer zwei, zudem dürfe man sich mit Mitgefangenen treffen, um z. B. Karten zu spielen.
Ich hatte die BNN gebeten, diese falschen Informationen richtig zu stellen. Nach dem keine Antwort erfolgte, beschwerte ich mich beim Presserat.

Die Entscheidung

Mit Beschluss vom 15. März 2012 missbilligte der Presserat die Berichterstattung, da journalistische Sorgfaltspflichten verletzt worden seien (Beschwerde-Nr. 0039/12/2-BA).
Die oben wiedergegebenen Auszüge aus dem Artikel, über angeblich kleine Geschenke des Anstaltsleiters erwiesen sich nämlich als falsch. Hinzu kam noch, dass der Artikel mit einem Foto bebildert war, das bei der Leserschaft den Eindruck erweckte, es zeigte die Räumlichkeiten der JVA Bruchsal, was jedoch nicht der Fall war.

Reaktion der BNN

Nach Einreichung der Beschwerde beim Presserat hatte sich am 17.2.2012 die Journalistin, Sibylle Kranich, welche den Artikel geschrieben hatte, bei mir gemeldet. Sie teilte mit, dass sie mein in der Beschwerde erhobener Vorwurf der mangelhaften Recherche getroffen habe, denn sie sei seit fast 20 Jahren Journalistin und wichtig sei ihr immer, akkurat zu informieren. Sie habe jedoch keinen Grund gehabt, den Aussagen des Anstaltsleiters, Thomas Müller, zu misstrauen.

Was sollte die Beschwerde

Auch wenn die Beschwerde nichts ändern wird, und sie zudem für die nicht im Knast befindliche LeserInnenschaft kaum von Interesse sein dürfte, sollte doch nicht auf dieses Instrument, sich gegen Falschberichterstattung zu wehren, verzichtet werden.
Zumal der Presserat ausdrücklich im Sinne „fairer Berichterstattung empfiehlt“, dass die BNN die Missbilligung veröffentlichen sollte.

Gerade marginalisierten Gruppen, wie Gefangenen, bietet sich hier die kostenfreie Möglichkeit, gegen unzutreffende Berichterstattung vorzugehen.

Es steht hier also nicht das in dem Artikel transportierte konservative Gedankengut, wonach ein Anstaltsleiter, ähnlich einem kleinen Sonnenkönig, nach Gusto „kleine Geschenke“ verteilen könne, im Mittelpunkt, sondern harte Fakten.
Fakten, die in der in dem Artikel präsentierten Form schlicht unzutreffend waren.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal

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