RAZ-Verfahren2021-218x150

„RAZ“-Verfahren eröffnet: „Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle“

Seit mindestens 2013 dauern die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Revolutionären Aktionszellen (RAZ) und die Revolutionäre Linke (RL) an. Dabei wurden Verfahren gegen einzelne Angeklagte abgespalten und eingestellt. Auch die Anklage nach §129 des Strafgesetzbuches, der die „Bildung krimineller Vereinigungen“ unter Strafe stellt, konnte nicht gehalten werden.

Am Dienstag begann schließlich um 13 Uhr der Prozess gegen einen Angeklagten, dem dreifache Brandstiftung aus den Jahren 2010 und 2011 als Teil der RAZ vorgeworfen wird. Ziele der Brandstiftungen waren das Haus der Deutschen Wirtschaft, das Amtsgericht Wedding und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin – also Schaltzentralen der Wirtschaft und des Staates. Dabei kamen keine Personen zu Schaden.

Für den Prozess sind noch 20 weitere Gerichtstermine bis in den Oktober hinein am Landgericht Berlin in der Turmstraße anberaumt.

Gericht verhängt drakonische Maßnahmen
Dass es sich bei dem Prozess eben nicht nur um drei vermutete Brandstiftungen, sondern um ein politisches Verfahren handelt, machte das Gericht bereits im Vorfeld klar. So wurden drakonische Maßnahmen gegen Verteidiger, den Angeklagten und Prozessbeobachter:innen verhängt. Und dass – obwohl die Anklagepunkte zehn Jahre und länger zurückliegen – der Angeklagte nicht vorbestraft ist, weshalb die Bezichtigung der Bildung einer kriminellen Vereinigung fallen gelassen werden musste.

So mussten die anfänglich auf 10 und später auf 20 begrenzten Beobachter:innen einen Lichtbildausweis mit sich führen, der vom Personal des Gerichts kopiert wurde. Ziel war es angeblich, vermeintliche Störer:innen besser identifizieren zu können. Außerdem wurden alle mit einem Metalldetektor untersucht. Dabei mussten Gürtel abgelegt werden. Auch die Schuhe mussten zur Untersuchung ausgezogen werden. Damit sollte das Mitführen bestimmter Gegenstände verhindert werden, die vom Gericht zuvor bestimmt wurden. Dazu zählten: Waffen (z.B. gefährliche Chemikalien und Messer), gefährliche Gegenstände (z.B. Streichhölzer und Feuerzeuge), Wurfgegenstände (z.B. Flaschen, Dosen, Obst, Eier, Haarbürsten, Farbbeutel, Bücher), Flugblätter, Transparente, Trillerpfeifen, Glocken, Füllfederhalter, Kugelschreiber, Mobiltelefone, Laptops und Taschen. Teilweise wurden auch Uhren einkassiert.

Da die Toiletten im Aufenthaltsbereich für die Beobachter:innen während der vielen Unterbrechungen des Prozesses wegen angeblicher Bauarbeiten nicht zugänglich waren, musste für den Toilettengang das Gebäude verlassen werden. Darauf folgte ein erneuter Sicherheitscheck.

Jegliche Gegenstände, die Verteidigung und Angeklagter mitführen wollten, mussten außerdem den Wachhabenden ausgehändigt, und diese Aushändigung musste noch durch den vorsitzenden Richter genehmigt werden. Es war also schon im Vorfeld offensichtlich, dass das Urteil gegen den Angeklagten für die Richter:innen bereits in großen Zügen feststeht.

Löchrige Prozessführung und ein ahnungsloser Richter
Die Verteidigung sah hierin Einschnitte sowohl in den Öffentlichkeitsgrundsatz als auch in ihre eigene Arbeit, außerdem ein vorverurteilendes und unverhältnismäßiges Verhalten gegenüber ihrem Mandanten. Es sei darüber hinaus zu befürchten, dass die aufgenommenen Personalien der Prozessbegleiter:innen an Behörden wie etwa den Staatsschutz weitergegeben werden könnten. Die Anwälte stellten deshalb einen Antrag auf Aufhebung der sitzungspolizeilichen Maßnahmen.

Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Die Behandlung des Angeklagten sei aufgrund des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer „linksextremistischen“ Organisation gerechtfertigt. Die geringe Teilnehmer:innenzahl leite sich aus dem Pandemie-Geschehen ab.

Die Angst vor einer Weitergabe persönlicher Daten konnte allerdings auch der Vorsitzende des Gerichts nicht nehmen. Er erklärte lediglich, auf die ordnungsgemäße Vernichtung der Ausweiskopien nach Ende des Verhandlungstags hinzuarbeiten. Der Staatsschutz habe ihn zudem nicht kontaktiert und nach den Daten gefragt.

Darauf folgten von Seiten der Verteidigung mehrere weitere Anträge: Zunächst ein Befangenheitsantrag, da das Gericht den Angeklagten durch rechtswidrige sitzungspolizeiliche Maßnahmen vorverurteile. Die Entscheidung über diesen Antrag wurde vertagt. Danach folgte ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Grund hierfür waren die geladenen Zeugen, bei denen es sich um BKA-Beamte handelt, die bereits im Prozess gegen die „militante gruppe“ (mg) eine Rolle gespielt hatten. Dort war ein wichtiges Beweisstück ein vom BKA verfasster Artikel im Zuge der „Militanzdebatte“, der als authentischer Text der mg präsentiert wurde. Anhand dieser „Undercover-Operation“ zeigten die Anwälte auf, dass mindestens einer der BKA-Beamten bereits in einem Verfahren gelogen haben musste. Dieser Antrag wurde ebenfalls abgelehnt.

In einem weiteren Antrag wurde eine Vertagung des Verfahrens bis zur vollständigen Akteneinsicht durch die Verteidiger gefordert. Diese hatten nur 139 Ordner mit den Prozess betreffenden Akten erhalten. Nach zwei verschiedenen Zählungen seien es jedoch 145 beziehungsweise 149. Der Vorsitzende gab sich erneut ahnungslos und versicherte, die Akten gleich am Mittwochmorgen zu zählen. Auch der Staatsanwalt konnte nicht mit Bestimmtheit sagen, wie viele Ordner es denn nun seien. Vielleicht habe sich auch einfach ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft verzählt. Die Entscheidung zu diesem Antrag wurde ebenfalls vertagt.

Schließlich wurde noch der Antrag gestellt, die in der Anklageschrift genannten Schadenssummen der Brandanschläge nicht zu nennen, da hierfür falsche Beträge aus den vorliegenden Akten entnommen worden waren. Auch diesem Antrag wurde nicht stattgegeben. Zwar wiesen die Verteidiger auf die Pflicht des Staatsanwaltes hin, eine Anklageschrift gemäß der Aktenlage zu formulieren. Der vorsitzende Richter lenkte jedoch insofern ein, dass das Gericht ja schließlich die Aufgabe habe, herauszufinden, ob die Anschuldigungen der Wahrheit entsprächen.

Zum Ende des Prozesstages wurde die Anklageschrift verlesen und der Verhandlungstag nach rund vier Stunden beendet. Davon hatte etwas mehr als die Hälfte aus Unterbrechungen bestanden. Für die Beobachter:innen war durchweg klar, dass der Angeklagte für das Gericht bereits schuldig ist.

Kämpferischer Protest vor dem Gericht
Für 12 Uhr hatte das „Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen“ zu einer Kundgebung unter dem Motto „Solidarität mit RAZ, RL, radikal“ aufgerufen: „Wir wollen zu Beginn ein solidarisches Zeichen in die Öffentlichkeit setzen, getreu dem Motto ,Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle‘“, hieß es im Aufruf.

Diesem folgten etwa 60 Menschen: „Der heutige Prozess ist ein Angriff des deutschen Staates auf die revolutionäre Bewegung als Ganzes“, erklärte die „Kommunistische Jugend“ in ihrer Rede. Auch ein Grußwort aus der Schweiz wurde abgespielt. Ein Redner betonte darin, dass Solidarität eben auch bedeute, sich für diejenigen einzusetzen, die der Staat zu seiner direkten Zielscheibe gemacht habe, aber auch, die eigene Bequemlichkeit zu überwinden, um ihnen beizustehen.

Die Kundgebung dauerte auch während der Verhandlung an. Dabei wurde immer wieder betont, dass der Prozess alle antikapitalistischen und revolutionären Kräfte betreffe. Die Demonstrierenden bekundeten mit lautstarken Parolen ihre Solidarität mit dem Angeklagten. Es wurde auch mehrfach dazu aufgefordert, an das Solidaritätskonto der Roten Hilfe zu spenden. Es ist unter folgenden Eckdaten zu erreichen:

Stichwort: no129
Rote Hilfe e.V.
GLS-Bank
IBAN: DE55 4306 0967 4007 2383 17
BIC: GENODEM1GLS

https://perspektive-online.net/2021/06/raz-verfahren-eroeffnet-getroffen-hat-es-einen-gemeint-sind-wir-alle/