In den Morgenstunden des 28.09.2011 führten Beamte der SOKO 19/2 nebst der Dresdner Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen bei vier Personen in Stuttgart durch. Das LKA aus Baden-Württemberg und lokale BFE-Beamte leisteten Amtshilfe. Eine betroffene Person war zur Zeit der Durchsuchung seiner Wohnung. Mindestens eine Person wurde zur DNA-Entnahme gezwungen. nicht anwesend, eine wurde von der Arbeit „abgeholt“.
Es wurde nach Kleidung, Schuhen, Computern, Datenträgern und schriftlichen Aufzeichnungen gesucht. Den Leuten wird „Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung“ durch das Ausgraben von Pflastersteinen und die Entwendung eines Verkehrsschildes, sowie „Verstoß gegen das Vermummungsverbot“ vorgeworfen. Auch ein „besonders schwerer Fall des Landfriedensbruch“ wird angelastet, weil die Beschuldigten während der Proteste gegen den geplanten Naziaufmarsch am 19.02. 2011 in Dresden aus einer größeren Gruppe heraus militant agiert haben sollen.
Offensichtlich werden diese teilweise banalen Vorwürfe genutzt, um den Rundumschlag gegen AntifaschistInnen und (radikale) Linke so dreist weiterzuführen, wie er mit den Durchsuchungs-wellen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen begonnen hat. Spätestens seit Beginn der Ermittlungen gegen 44 Leute wegen der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ nach §129 und der maßlosen Speicherung und Auswertung von Handydaten durch Funkzellenauswertung ist klar, dass Legitimität und Verhältnismäßigkeit Fremdwörter für (momentan vor allem sächsische) Ermittlungsbehörden sind.
Nach dem ergebnisorientierten und schlussendlich erfolgreichen Schulterschluss mit Teilen der bürgerlichen Zivilgesellschaft in Hinblick auf die Verhinderung eines der größten Naziaufmärsche in Europa, wird nun auf Durchleuchtung und vor allem Einschüchterung (potenzieller) „StörerInnen“ gesetzt, um einer ähnlich starken Mobilisierung für den Februar 2012 entgegenzuwirken. Mit dieser Logik geraten nun auch Blockade-TeilnehmerInnen immer mehr unter Druck. So hagelte es flächendeckend Strafbefehle, überwiegend wegen „(des Versuchs) der Störung einer nichtverbotenen Versammlung“ nach §21 im Versammlungsgesetz.
Das erste gerichtliche Verfahren nach dem Widerspruch gegen einen solchen Strafbefehl wird nun am 12.10. 2011 am Amtsgericht Dresden stattfinden und könnte der Auftakt für den Versuch von stillen Aburteilungen im Fließbandmodus darstellen, für alle diejenigen, die nicht einsehen, warum sie willkürlich festgelegte Strafbefehle bezahlen sollten.
Wie die Deutschland-Tour der sächsischen KriminalbeamtInnen weiter gehen wird, ist zwar nicht absehbar, doch wir sollten davon ausgehen, dass Stuttgart unter Umständen nicht die letzte Station gewesen ist, bei der die SOKO 19/2 aufschlägt.
Deshalb haltet eure Wohnung sauber, geht verantwortungsbewusst mit eurer Kommunikations-technik um (Telefone, Computer usw.) und passt auf, wann, wo und wie ihr euch über irgendwelche Sachen unterhaltet!
Falls ihr dahingehend weitere Fragen habt, wendet euch am besten an die nächste Ortsgruppe der Roten Hilfe bzw. eurer lokalen Antirepressionsstruktur.
Feuer und Flamme der Repression!
Rote Hilfe/Ortsgruppe Dresden