§129b: Zwei angebliche PKK Mitglieder verhaftet

Am 17. Juli 2011 wurden zwei Männer mit dem Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ – namentlich der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – in Freiburg bzw. in Düsseldorf verhaftet.

Die beiden Verhafteten sind damit die ersten kurdischen Gefangenen, die mit Hilfe des §129b belangt werden sollen. Denn bislang wurde die PKK als kriminelle Vereinigung eingestuft, jedoch entschied der Bundesgerichtshof im Oktober 2010, dass die PKK von nun an als terroristische Vereinigung einzustufen sei.

Dass dabei die angekündigte engere Zusammenarbeit in Sachen „Terrorismusbekämpfung“, die mit Treffen und Dossiers zwischen dem Innenminister der BRD und der Türkei bzw. „Antiterror“-Einheiten der türkischen Polizei letztes Jahr (nochmals) angefangen wurde, eine besondere Rolle spielen ist eindeutig.

Den Beschuldigten wird im Konkreten vorgeworfen die Jugendorganisation der PKK („Komalen Ciwan“) seit März 2010 geleitet zu haben bzw. „hochrangiger Führungsfunktionär“ in Deutschland und Frankreich gewesen zu sein.

Gegen beide wurde Haftbefehl erlassen. Beide befinden sich in Untersuchungshaft.