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Seelischer Beistand

 

Prozeß um Tod von Oury Jalloh: Verdacht auf Absprachen unter Zeugen. Dessaus Expolizeipräsidentin traf sich vor Aussage mit Pfarrer, der Stammgast im Gerichtssaal ist

Reste eines Feuerzeugs, die nie komplett untersucht wurden. Ein früherer Todesfall im Revier, dem strengere Kontrollvorschriften folgen, an die sich offenbar keiner hält. Eine übergeordnete Dienststelle, die den Dessauer Beamten Rassismus vorwirft. Eine gut informierte Expolizeipräsidentin mit »Gedächtnisschwund«. All das tauchte in der vierstündigen Verhandlung am Mittwoch nachmittag vor dem Magdeburger Landgericht auf. Und die alte Frage: Gab es Absprachen zwischen Polizisten im Zeugenstand? Die Nebenkläger gehen davon aus. Zudem sind sie überzeugt, durch weitere Untersuchungen an der »offiziellen Selbstmordthese« rütteln zu können. Die Nebenklage wirkt ohnehin wie David im Kampf gegen Goliath im Prozeß um den am 7. Januar 2005 in der Dessauer Polizeizelle Nummer fünf verbrannten Asylbewerber Oury Jalloh.

Bei Expolizeipräsidentin Brigitte Scherber-Schmidt – heute ist sie Ministerialrätin in Sachsen-Anhalts Innenministerium – liefen die Fäden in Dessau zusammen. Sie hatte schon einmal im Prozeß ausgesagt, aber einiges verschwiegen. Zum Beispiel, daß der damalige Revierleiter Gerald Kohl ihr Vermerke weitergeleitet habe, in denen die Polizeidirektion Stendal den Dessauer Beamten »Fremdenfeindlichkeit« vorwirft. Davon habe auch das Innenministerium gewußt und deshalb die Stendaler Beamten prüfen lassen. Dazu gibt es Zeugenaussagen und Aktennotizen. Scherber-Schmidt räumte die Rassismusvorwürfe ein. »Ich habe daraufhin den Stendaler Polizeipräsidenten angerufen und mich beschwert«. Man habe sich aber geeinigt: »Das ist wohl nicht so ernstgemeint«.

Dann ging es zurück in das Jahr 2002. Damals starb der Obdachlose Mario Bichtemann an einem Schädelbruch – in derselben Polizeizelle und unter demselben, nun im Jalloh-Prozeß angeklagten Dienstgruppenleiter Andreas Schubert. Umstände: Bis heute ungeklärt. Danach seien strengere Kontrollen im Gewahrsam angeordnet worden. Und auch eingehalten? Laut Scherber-Schmidt wurden dafür zwar keine extra ausgebildeten Polizisten eingesetzt – »Verantwortlich war, wer Dienst hatte« – jedoch seien alle Beamten im Bereich Gewahrsam geschult gewesen. Ein Polizist hatte zuvor etwas anderes gesagt. Scherber-Schmidt gab an, sie habe nicht alle Schulungsinhalte gekannt. Sie wisse aber ganz genau: »Herr Schubert hat sich minutiös an Kontrollinterwalle gehalten.«

In die Kritik geriet auch der erste Prozeß vor dem Dessauer Landgericht, der 2008 für zwei angeklagte Beamte mit Freispruch endete. Damals widerriefen Polizisten im Zeugenstand, was sie kurz nach Jallohs Tod ausgesagt hatten. Es ging um vorangegangene »Infoveranstaltungen« für Polizeizeugen, initiiert von Scherber-Schmidt und dem damaligen Rechtsdezernatsleiter im Dessauer Polizeipräsidium, Georg Findeisen. Wie oft traf man sich? Erinnerungslücke bei Scherber-Schmidt. Gab es Absprachen? »Wir bereiteten die Beamten auf die feindliche Atmosphäre im Gerichtssaal vor«, so die Expräsidentin. Feindlich? »Ja, wie die Berichterstattung in den Medien.«

Die anschließende Frage von Nebenklagevertreterin Gabriele Heinecke, wie sich Scherber-Schmidt auf die Verhandlung vorbereitet habe, enttarnte einen regelmäßigen, stillen Prozeßbeobachter: Den Dessauer Polizeipfarrer Michael Bertling. Nun weiß man: Er ist der »seelische Beistand« für die Beamten im Gerichtssaal. Wohl aber auch für Scherber-Schmidt: Vor der Verhandlung hätten sich beide getroffen, »eine halbe Stunde oder eine«, und »natürlich auch über den Prozeß geredet«. »Und sich abgesprochen?« Schweigen. Heinecke verlangte daraufhin, das Gericht solle Bertling sofort befragen. »Vielleicht können wir so Erinnerungslücken schließen.« Richterin Methling verschob die Entscheidung auf den nächsten Verhandlungstag. Für Heinecke ist klar: »Das ist sinnlos, dann sprechen sie sich wieder ab.«

Für weiteres Aufsehen sorgte am Schluß Nebenklagevertreter Philipp Napp. Er beantragte, die Überbleibsel des Feuerzeugs auf Kleidungsreste und DNA-Spuren zu untersuchen. Das ist bislang nicht geschehen. Bis heute ist unklar: Hat der Festgenommene das Feuerzeug wirklich selbst in die Zelle geschleust, um sich damit später anzuzünden? Dagegen spricht, daß es zuvor weder bei der Leibesvisitation Jallohs noch bei der ersten Zellendurchsuchung nach dem Brand auftauchte. Erst nachträglich fügte man es der Liste hinzu. Napp sagte gegenüber jW: »Wenn es Selbstmord war und er – wie nach offizieller Version – darauf gelegen hat, muß es diese Spuren geben. Nicht aber, wenn es später hineingelangte.« Auch über diesen Antrag will die Kammer am 13. Juni entscheiden.