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Soli für baskische Gefangene [HH]

In verschiedenen Ländern weltweit gibt es derzeit zahlreiche Solidaritätsbekundungen mit den bereits bis zu 550 baskischen Gefangenen in spanischen und französischen Gefängnissen, die sich zur Zeit im Hungerstreik befinden.
Heute fand bei wunderschönem Wetter das Brigitten- und Wohlwillstraßenfest statt. Wir von der Hamburger Gruppe lagunak [Freunde und Freundinnen des Baskenlandes] haben diese Möglichkeit genutzt und mit einem Infostand, Plakaten und Transparenten auf die aktuelle Lage im Baskenland aufmerksam gemacht.

Heute fand bei wunderschönem Wetter das Brigitten- und Wohlwillstraßenfest statt. Das Straßenfest auf Hamburg St. Pauli wird von Anwohnern für Anwohner organisiert, neben Flohmarktständen und Musikbühnen gab es auch mehrere Infostände. Wir von der Hamburger Gruppe lagunak [Freunde und Freundinnen des Baskenlandes] haben diese Möglichkeit genutzt und mit einem Infostand, Plakaten und Transparenten auf die aktuelle Lage im Baskenland aufmerksam gemacht.

In verschiedenen Ländern weltweit gibt es derzeit zahlreiche Solidaritätsbekundungen mit den bereits bis zu 550 baskischen Gefangenen in spanischen und französischen Gefängnissen, die sich zur Zeit im Hungerstreik befinden. Es gibt Kundgebungen, Plakataktionen, Protestschreiben oder Transparent-Aktionen. In Berlin wurde daher heute auf dem Festival gegen Rassismus neben den zahlreichen Transparenten gegen Rassismus und gegen Verdrängung auch ein Transparent aufgehängt, welches die Forderung der bis zu 550 hungerstreikenden baskischen Gefangenen thematisiert. Gefordert wird vom spanischen Staat die sofortige Freilassung der schwerkranken Gefangenen.

Insgesamt sind es 14 baskische politische Gefangene, deren Freilassung gefordert wird. Am 8. August hatte Iosu Uribetxebarria, ein baskischer Gefangener mit Krebs im Endstadium, mit einem unbefristeten Hungerstreik begonnen. Über sein Schicksal soll in den kommenden Tagen entschieden werden, die baskische Gefangenenorganisation befürchtet, dass er sterben könnte, ohne nochmal vorher seine Familie zu sehen.

Vor dem Krankenhaus in San Sebastian, in dem sich der an Krebs erkrankte Gefangene Iosu derzeit befindet, gab es eine Pressekonferenz von Mitgliedern der Organisation Herrira, die sich ebenfalls in einem Solidaritätshungerstreik befinden. Das drastische Mittel des unbefristeten Hungerstreiks von einer Mehrheit der hungerstreikenden baskischen Gefangenen sei gewählt worden, um auf die dramatische Situation der schwerkranken Gefangenen und insbesondere des schwer an Krebs erkrankten Gefangenen Iosu aufmerksam zu machen.

Ein Sprecher der rechten spanischen Partei PP vermeldete, dass sich die spanische Regierung nicht von einem theatralischen Hungerstreik “erpressen” lassen solle und dass die Gesetze eingehalten werden würden.

Von Menschenrechtsorganisationen wurde aber bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass der spanische Staat über die Gesetzgebung hinaus verschiedene Sondergesetze und Verordnungen speziell die baskischen politischen Gefangenen betreffend anwendet, die zu deutlich höheren Haftstrafen führen. Doch eigentlich müssten schwer erkrankte Gefangene nach dem spanischen Gesetz nach entsprechender Diagnose aus dem Gefängnis entlassen werden.

Letzten Monat wurde der spanische Staat durch den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg für die Sonderbehandlung der baskischen politischen Gefangenen verurteilt. Die Richter des EGMR haben die Praxis des spanischen Staates für illegal erklärt, mit der bisher oft die Freilassung von baskischen politischen Gefangenen nach der Verbüßung ihrer Haftstrafen verhindert wurde.

Die dafür angewandte Neuberechnung bestehender Haftstrafen hat der Menschenrechtsgerichtshof einstimmig gestoppt. Die Richter ordneten deshalb angeordnet, die Baskin Inés del Río “so schnell wie möglich” frei zu lassen und sie mit 31500 Euro zu entschädigen. Eigentlich hätte man sie schon vor gut vier Jahren entlassen müssen – nach 21 Jahren hinter Gittern.

Der Justizminister Jorge Fernández Díaz kündigte an, man werde das Urteil anfechten. Derweil werde man die Baskin nicht entlassen und die Aussetzung des Urteils beantragen. Begründen will er diesen Antrag damit, dass die Baskin “ohne Zweifel fliehen wird”. Auch wenn der spanische Staat das Verfahren vor der Großen Kammer in Straßburg verliere, wolle man die Entschädigung auf keinen Fall bezahlen, kündigte er an. Er nahm damit vorweg, dass auch er seinem Einspruch kaum Erfolgsaussichten beimisst. Ohnehin lässt das einstimmige Urteil kaum Spielraum für Interpretationen zu.