valentin

+++ VALENTIN WIEDER IN HAFT +++

+++KEIN FRIEDEN MIT STAAT UND JUSTIZ+++
VALENTIN IST SEIT GESTERN (17.12.) ABEND WIEDER IN UNTERSUCHUNGSHAFT – ER WURDE BEIM MELDEN AUF DER WACHE VON EINEM MEK-EINSATZTRUPP BLITZARTIG FESTGENOMMEN.
HIERZU DIE PRESSEMITTEILUNG SEINES ANWALT HORST WESEMANN:

„Valentin“ wieder in Haft
„Valentin“ wurde mit Beschluss des Landgerichts vom 11.November 2015 unter Auflagen vom weiteren Vollzug von Untersuchungshaft verschont. Die Haftverschonung erfolgte unter Anordnung diverser Auflagen: u.a. Wohnsitzwechsel, Antigewalttraining, Aufnahme eines Praktikums in einer KFZ-Werkstatt und Meldeauflagen im Zusammenhang mit Spielen des SV Werder. Um eine Beteiligung an Demonstrationsereignissen zu verhindern, bestand die Auflage sich vor und nach den Heimspielen, bei Auswärtsspielen in der Halbzeit auf der Polizeiwache Osterholz zu melden.
All diese Auflagen wurden penibel eingehalten. So auch am gestrigen Abend, wo sich der Mandant auf der Wache meldete. Bei dieser Gelegenheit wurde ihm dann allerdings die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls mitgeteilt und seine Festnahme erklärt. Gegen den Beschluss des Landgerichts hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.

Nach nunmehr knapp 5 Wochen in Freiheit – unter Einhaltung sämtlicher Auflagen- meint das Oberlandesgericht nun doch noch eine Wiederholungsgefahr auszumachen. Dabei scheinen die Umstände der vergangenen 5 Wochen ohne jede Bedeutung geblieben zu sein.
Die Verteidigung ist davon ausgegangen, dass der Haftgrund der Wiederholungsgefahr und die Notwendigkeit der Vollstreckung nur dann bejaht werden kann, wenn aktuell die Gefahr der Wiederholung auch besteht. Diese Auffassung scheint das OLG nicht zu teilen, auch wenn dies mitteilt, der Haftgrund der Wiederholungsgefahr sei „kein Mittel der Verfahrenssicherung, sondern eine vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Rechtsgemeinschaft vor weiteren erheblichen Straftaten.“ Diese Gefahrenprognose erfordere eine hohe Wahrscheinlichkeit der Fortsetzung des strafbaren Verhaltens. Und? Was ist in den letzten Wochen passiert, was diese Prognose erlauben würde?

Die Entscheidung enttäuscht – nicht nur weil dem heute 21-jährigen damit die bevorstehenden Feiertage entzogen werden, vor allem deshalb, weil der Mandant nun bis zur Hauptverhandlung nicht mehr beweisen kann, wie er sich zukünftig zu verhalten gedenkt. Diese quasi „Vorwegbewährung“ kann nun nicht mehr fortgesetzt werden. Ausgesprochen ärgerlich ist allerdings die Art und Weise der Umsetzung. Niemand hat bisher behauptet, es bestehe Fluchtgefahr. Deshalb hatte die Verteidigung darum nachgesucht, die Entscheidung vorab zur Kenntnis zu bekommen, damit sich der Mandant auch stellen kann. Dem wurde nicht entsprochen, da musste dann das SEK eine Festnahme auf der Wache inszenieren.

Die Botschaft jetzt bedeutet leider: Wohlverhalten ist ohne Bedeutung! Ist das wirklich gewollt?
Eine nochmalige Haftprüfung ist jetzt nicht mehr möglich, eine Verfassungsbeschwerde zeitlich nicht mehr erfolgversprechend, da das Hauptverfahren an sich am 11. Januar 2016 beginnen sollte. Da aber noch nicht alle Verteidiger umfassend Akteneinsicht hatten, erscheint der Termin jetzt fraglich.
Gez. Wesemann, Rechtsanwalt

FREIHEIT FÜR VALENTIN!
FREIHEIT FÜR SCHUBI!

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