Wie kamen Ava und Ralph frei? eine Nachricht von “draußen”

Ihr fragt euch eventuell, wie wir so plötzlich rausgekommen sind. Dazu hier eine versucht hilfreiche kurze Erklärung.

Nachdem die ersten Haftbefehle ja am 20.11. ausgelaufen wären, hat das Amtsgericht Cottbus am Tag unserer Verhandlung (17.11.) zwei neue, unbefristete Haftbefehle erlassen, um uns weiter in Haft halten zu können. Gerechtfertigt haben sie das damit, dass das weitere Verfahren (falls es Berufungen gäbe, was ja jetzt auch der Fall ist) bzw. die Vollstreckung der Haftstrafe nur so sichern zu können, da wir ohne Identität angeblich nicht geladen werden könnten. (Unangefochten werden Urteile erst nach einer Woche rechtskräftig, sodass wir ohne neuen Haftbefehl für eine Woche raus gedurft hätten, bevor die restlichen 4 Monate abzusitzen wären.)

Gegen diese Haftbefehle wurden Haftbeschwerden eingelegt, in denen es unter anderem darum ging, dass 1. die Weiterführung der U-Haft aus verschiedenen Gründen unverhältnismäßig sei (komplizierteres Ding u. a. aus Zweidrittel-Regelungen, Resozialisierungsgrundsätzen, etc.) und 2. unsere Anonymität alleine kein Grund sei, von einer Fluchtgefahr auszugehen, weil wir ja im Verfahren auf einen Freispruch hoffen würden. Würden wir zur Berufungsverhandlung nicht erscheinen, müssten wir noch viel eher (als bei Nicht-Erscheinen) damit rechnen, rechtskräftig und evtl. auch zu einer höheren Haftstrafe als 4 Monaten verurteilt zu werden. Zudem könnte unsere Berufung einfach verworfen werden, wodurch es für uns noch viel schlechter aussähe. So wird in den Haftbeschwerden argumentiert, wieso wir also gar kein Interesse daran hätten, die Berufung schleifen zu lassen.
Es gab noch das Problem, wie wir ohne Adressen angeblich nicht geladen werden könnten. Das ließ sich aber leicht lösen, indem wir Ladungsvollmachten zu Protokoll gaben, sodass Ladungen für uns auch an unsere Anwältinnen zugestellt werden können. Dadurch gelten wir rein rechtlich als geladen, sobald unsere Anwältinnen geladen wurden.

Und auch wenn niemand damit gerechnet hat: Den Haftrichter hat das überzeugt. Die Staatsanwältin zwar nicht, aber sie muss erst mal damit leben. Eine Berufungsverhandlung kann also trotzdem stattfinden, die Geschichte ist noch nicht vorbei.

Der springende Punkt – über den wir als Bewegung vorsichtig freuen können – dabei ist: Unsere Anonymität allein ist jetzt – durch ein Landgericht so beschlossen – kein Grund mehr für Fluchtgefahr. Ihr könnt euch selbst überlegen, was ein genialer und evtl. weitreichender Beschluss das sein kann für die Zukunft. Wir freuen uns jedenfalls erst mal sehr.

Kämpferische Grüße,
Ralph & Ava

https://unfreiwilligefeuerwehr.blackblogs.org

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