Autor: network

[Griechenland] Die anarchistischen Gefangenen Nikos Maziotis und Giannis Dimitrakis starten einen Hungerstreik in Solidarität mit Dimitris Koufontinas

Erklärung von Nikos Maziotis und Giannis Dimitrakis zum Start des Hungerstreiks in Solidarität mit Dimitris Koufontinas (Griechenland, 16. Januar 2021).
Ursprünglich veröffentlicht von Malacoda. Übersetzt von Riot Turtle für Enough 14.

Ab heute, Samstag, den 16. Januar 2021 werden wir in Solidarität mit dem Genossen Dimitris Koufontinas einen Hungerstreik beginnen, bis seine Bitte um Verlegung ins Korydallos-Gefängnis erfüllt ist.

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Fünfzehn weitere Häftlinge erkranken an Coronavirus im israelischen Ramon-Gefängnis

Die Palästinensische Gefangenengesellschaft (PPS) hat am Mittwoch berichtet, dass bei fünfzehn weiteren Häftlingen im israelischen Ramon-Gefängnis offiziell das Coronavirus diagnostiziert wurde, womit sich die Zahl der infizierten Häftlinge in der Einrichtung seit dem 11. Januar auf dreiundfünfzig erhöht und die Gesamtzahl der infizierten politischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen und Haftanstalten auf mehr als 650 steigt.

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Corona-Winter in der Justizvollzugsanstalt in Freiburg

Nicht nur vor den Mauern wird es winterlich und kalt, auch in den Gefängnissen der Republik, wobei auch dort jedes Bundesland macht, was es möchte, für sinnvoll oder rechtlich vertretbar hält.

Besuche durch Freund_Innen, Familie, Bekannte

In Freiburgs JVA wurden zum 24.12.2020 sämtliche Besuche ausgesetzt, es wurde vollständig auf Skype umgestiegen. Offenbar beruht dies auf einer Weisung des Justizministeriums Stuttgart für alle Haftanstalten des Landes Baden-Württemberg.

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Statement zur Stellungnahme des AStA Münster zur Gruppe Palästina Antikolonial

Als jüdischer Verein, der sich gegen Rassismus und für Gerechtigkeit sowohl in Deutschland als auch im Nahen Osten einsetzt, widersprechen wir aufs Schärfste der Charakterisierung der Gruppe Palästina Antikolonial als antisemitisch aufgrund ihrer Aussagen zur Situation in Israel-Palästina. Um diesen Widerspruch zu begründen, möchten wir auf die vier Punkte eingehen, die Sie in Ihrer Stellungnahme angeführt haben.

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