Die Generalstaatsanwaltschaft des Berufungsgerichts von Paris hat fünf Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen Josu Urrutikoetxea Bengoetxea, ehemaliger Anführer der 2018 aufgelösten baskischen Organisation ETA, sowie ein endgültiges Einreiseverbot für Frankreich beantragt. Er steht wegen Vorfällen im Zusammenhang mit Waffenverstecken vor Gericht, die Anfang der 2000er Jahre in Frankreich entdeckt wurden. Zudem wird er von der spanischen Justiz gesucht, insbesondere im Zusammenhang mit einer Operation in Saragossa im Jahr 1987, die er bestreitet. Der 75-Jährige, der unter Auflagen auf freiem Fuß steht, könnte durch die in Kürze erwartete Entscheidung der französischen Justiz von seiner Auslieferung an Spanien abhängig gemacht werden, was den Kernpunkt dieses Verfahrens darstellt.
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