Dienstag, 7. August, von 18 – 19 Uhr: „Wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen!“

In der August-Ausgabe gibt es Beiträge zu einer nächtlichen Razzia und einem Selbstmord in der JVA Torgau, neues zum §129-Verfahren in Sachsen und zum §129b Prozeß gegen Gülaferit Ünsal in Berlin, sowie einen Bericht zu Festnahmen in der Schweiz wegen Aktivitäten zum 1. Mai.

„Wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen!“ am Dienstag, den 3. Juli von 18 – 19 Uhr, zu hören über das Webradio „Radio Flora“ aus Hannover per Livestream: www.radioflora.de.

Die Sendung wird wiederholt am Donnerstag, den 9. August von 11 – 12 Uhr.

Zu den Themen:
– Nächtliche Razzia und Selbstmord in der JVA Torgau

Im Torgauer Knast wurden 10 Gefangene am Donnerstag, den 26. Juli abends aus dem Schlaf gerissen. Grund war eine Razzia durch die „Sicherheitsgruppe Justizvollzug Sachsen“. Die betroffenen Inhaftierten mussten aus den Zellen heraustreten und sich vollkommen nackt ausziehen und durchsuchen lassen.

Die Sanktionen reichen bis zur zweiwöchigen getrennten Unterbringung während der Freizeit, d. h. zeitweilige Isolation von anderen Mithäftlingen.

Kurz davor nahm sich Steve B.  in der Nacht vom  21. auf dem 22. Juli das Leben.

Zu diesen Ereignissen werden wir den dort Eingesperrten Tommy Tank interviewen.

 

– Neues zum  § 129  Verfahren in Sachsen

Die Dresdner Staatsanwaltschaft teilte am 13. Juli mit, dass Verfahren nach § 129 StGB gegen 21 Personen eingestellt wurden. Vor knapp 17 Monaten, am 19. Februar 2011, wurden die Betroffenen nach einem brachialen Polizeieinsatz im „Haus der Begegnung“ in Gewahrsam genommen. Hier befand sich das Pressezentrum von „Dresden Nazifrei“ und eine Krankenstation von Demo-SanitäterInnen.

Die Einstellung des Verfahrens in 21 Fällen ist für uns jedoch kein Anlass zur Euphorie, denn nach wie vor laufen Ermittlungen nach § 129 StGB gegen ca. 25 Personen, welche unter anderem einer sogenannten „Antifasportgruppe“ angehören sollen. Bei diesen Ermittlungen kam es nicht nur zu Hausdurchsuchungen, sondern nachweislich auch zu Observationen, Telefon- und Internetüberwachung und gezielter Einschüchterung der Betroffenen, ihrer Familien und Freunde.

 

– § 129b Prozeß gegen Gülaferit Ünsal in Berlin

Am 19. 7. 12 begann vor dem Kammergericht der Prozeß gegen Gülaferit Ünsal wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der türkischen Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C). Die DHKP-C ist eine sich als marxistisch-leninistisch verstehende politisch-militärische Organisation, die von der Europäischen Union als „Terrororganisation“ klassifiziert wird.

Gülaferit Ünsal  ist nach dem – 2002 eingeführten – § 129b StGB angeklagt. Nach dieser Vorschrift ist – wie auch nach den älteren Parallelvorschriften für inländische sog. Kriminelle (§ 129 StGB) und terroristische Vereinigungen (§ 129a StGB) – für eine Verurteilung kein Nachweis der Beteiligung an als terroristisch klassifizierten Taten notwendig. Vielmehr reicht für eine Verurteilung die Mitgliedschaft in einer solchen Organisation.

Gülaferit Ünsal  wird von der Anklage vorgeworfen, als Europa-Verantwortliche der Organisation in der BRD und anderen Ländern mit Spendensammlungen, Veranstaltungsorganisation und Publikationsverkauf befasst gewesen zu sein.

 

– Festnahmen in der Schweiz wegen Aktivitäten zum 1. Mai

Wir berichteten am 1. Mai über die Demonstration zum 1. Mai in Zürich. Jetzt wurden am 10. Juli, in einer koordinierten Verhaftungsaktion, Genossen festgenommen. Die Mehrheit ist zwischen 18 und 20 Jahre alt. Es zeigt sich klar, dass die Repression gezielt bei den Jungen ansetzt, um möglichst früh durch die Gefährdung von Lehr-, Schul- oder Arbeitsplätzen Eindruck zu schinden. Einer ist am Freitag (13. Juli) freigelassen worden, die Übrigen sitzen nun in Untersuchungshaft. Ihnen allen werden Aktivitäten am 1. Mai vorgeworfen – darunter Aktionen an der bewilligten Demonstration.

Der Machtanspruch des Staates in Form von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz auf die absolute Kontrolle des Raums soll untermauert werden. Wer mit seinen oder ihren Inhalten und Formen im öffentlichen Raum präsent sein will, soll abgeschreckt werden.

 
Weitere Infos: www.aufbau.org und www.rjz.ch