Die Rechtsanwälte haben gegen das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver vom Oktober 2009 Revision eingelegt. Sie haben die Revision begründet, die Bundesanwaltschaft (BAW) hat darauf erwidert. Nun kann der Bundesgerichtshof (BGH) jederzeit über die Revision entscheiden. Lehnt der BGH die Revision ab, wird das Urteil rechtskräftig und die Verurteilten erhalten bald darauf die Ladung zum Haftantritt.
Das Berliner Kammergericht hat im September 2010 den Haftbefehl gegen Axel, Florian und Oliver aufgehoben. Bislang war der Haftbefehl gegen Hinterlegen einer Kaution ausgesetzt, d.h. die drei waren in Freiheit, mussten sich aber wöchentlich auf einer Polizeidienststelle melden. Das Gericht sieht offensichtlich keine Fluchtgefahr mehr und hat deshalb den Haftbefehl (und die damit verbundenen Auflagen) aufgehoben.
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