Freispruch in allen Anklagepunkten für den zu Unrecht Angeklagten Sami Grigo Baydar. Ihm wurde zuvor üble Nachrede der Staatsschutzpolizei Schwaben vorgeworfen!

Das Berufungsverfahren vor dem
Landesgericht Augsburg gegen den
Suryoye-Aktivisten Sami Grigo Baydar,
ist am Dienstag den 12. Juli 2022, nach
fast 3 Stunden Gerichtsverhandlung mit einem Freispruch in allen Anklagepunkten zu Ende gegangen. Der 30-Jährige Sami Baydar war in erster Instanz aufgrund eines Facebook-Beitrages zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro, verteilt auf 90 Tagessätze a 40 Euro wegen „übler Nachrede“ verurteilt worden.

Laut Anklageschrift wurde Sami Baydar vorgeworfen, am 14. Dezember 2020 bei Facebook einen Beitrag veröffentlicht zu haben, in dem er darauf hingewiesen habe, dass „Polizeibeamte mit türkischer Herkunft“ Ihn aufgesucht hätten.

Weiter heißt es in der Anklageschrift,
dass Sami Baydar angeblich eine Verbindung der Polizeibeamten mit dem Geheimdienst der türkischen Militär Gendarmerie „JITEM“ durch einen Like hergestellt hätte.

Mit dem Like habe Sami Baydar laut dem Amtsgericht Augsburg nicht nur seine Zustimmung ausgedrückt, sondern habe sich die Aussage des Kommentars als seine eigene angeeignet. Daraufhin sah nun das Amtsgericht Augsburg den Tatbestand der üblen Nachrede und der Beschuldigte wurde deswegen als linksgerichteter Suryoye-Aktivist am 23. Juni 2021 verurteilt.

Gegen dieses Urteil sind Sami Baydar
und sein Rechtsanwalt Mathes Breuer
von der Münchner Kanzlei Wächtler
und Kollegen in Berufung gegangen.

Am 12. Juli 2022 hat Berufungsverfahren vor dem Landesgericht Augsburg stattgefunden. Viele verschiedene linke Organisationen aus Augsburg solidarisierten sich mit Sami Baydar und sind als Prozessbeobachter anwesend gewesen.

Gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung wurde eine Prozesserklärung vorgetragen, in der alle Vorwürfe gegenüber Sami Baydar zurückgewiesen werden und das dies ein politischer Prozess sei.

„Dieses ganze Verfahren ist nur ein Versuch, kritische Meinungsäußerungen gegenüber der Arbeit der Staatsschutzbeamten zu kriminalisieren und den Angeklagten (Sami Baydar) somit mundtot zu machen.“

Im Abschlussplädoyer forderte Rechtsanwalt Mathes Breuer Freispruch für seinen Mandanten Sami Baydar. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte eine höhere Geldstrafe, um Herrn Baydar mit einer im polizeilichen Strafregister vermerkten Vorstrafe zu belasten.

Der Richter des Landesgerichts Augsburg sprach in seiner Urteilsverkündung Sami Baydar in allen Anklagepunkten frei. Der Vorsitzende Richter betonte, dass Sami Baydar keine direkte und eindeutige Äußerung veröffentlicht hat,die eine „üble Nachrede“ klassifizieren würde. In den veröffentlichten Texten mit dem Bezug zum Verfahren von Sami Baydar handelt es sich um Beiträge die mit der Meinungsfreiheit gedeckt sind und damit nicht als ein Straftatbestand zugeordnet werden können.

ES LEBE DER WIDERSTAND,
ES LEBE DER SIEG!