Frieren in der Nacht: Vonovia senkt Heiztemperatur – und plant Mieterhöhungen

Deutschlands größer Mietkonzern hat einen herben Angriff auf seine Mieter:innen beschlossen. In der Nacht soll die Temperatur auf 17 Grad abgesenkt werden – obgleich das laut bisherigen Gerichtsurteilen nicht erlaubt ist. Doch das Unternehmen kann auf die Bundesregierung zählen. Zudem sollen die Mieten kräftig angezogen werden.
Dem Bochumer Wohnungskonzern Vonovia gehören über 500.000 Wohnungen – vorwiegend in Deutschland. Hunderttausende Menschen sind deshalb von den neusten Planungen des Unternehmens direkt betroffen: Vonovia will in der Nacht die Heizungstemperatur bei Wohnungen mit Zentralheizung auf 17 Grad absenken.

In den kommenden Monaten sollen Monteure diese Einstellung im Rahmen ihrer Routine-Wartung der Heizungsanlagen vornehmen. Zu Beginn der kommenden Heizsaison sollen dann alle Heizungen mit Nachtabsenkung arbeiten.

Der Mieterbund hält die Absenkung für „unzulässig“. Tatsächlich gibt es in Deutschland keine gesetzliche Festlegung eine Mindesttemperatur für das Heizen, sondern nur Gerichtsurteile. So legte beispielsweise das Landgericht Berlin 1998 fest: In der „vom 1.10. bis 30.4. dauernden Heizperiode ist von 6 – 23 Uhr in den Räumen eine Temperatur von 20°C, in Bad und Toilette von 21°C und in der Zeit von 23 – 6 Uhr in allen Räumen von 18°C 1 zu unterhalten.“ (LG Berlin, Berufungsurteil vom 26. Mai 1998, 64 S 266/97)

Wird es in der Wohnung nur noch maximal 18 Grad Celsius warm, geht die Interessensvertretung “Mieterbund” bisher davon aus, dass ein Mangel in der Wohnung vorliegt. Dann sei eine Mietminderung bis zu 20 Prozent denkbar. Der Mieterbund empfiehlt deshalb eine Mangelanzeige bei den Vermietern zu stellen und sich mit lokalen Mietinitiativen zusammen zu tun, um die eigenen Rechte durchzusetzen.

Vonovia kann sich auf die Bundesregierung verlassen
Trotz dieser klaren Urteilssprüche beschließt der Vonovia-Vorstand eine weitere Absenkung der Heiztemperatur. Offenbar ist sich das Unternehmen sicher, dass der Gesetzgeber dafür rechtzeitig eine entsprechende Grundlage formulieren wird.

Tatsächlich hatte sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am 16. Juni für gesetzlich verordnetes Frieren im Winter offen gezeigt. Sollten die Gasspeichermengen nicht zunehmen, „dann werden wir weitere Maßnahmen zur Einsparung, zur Not auch gesetzlich, vornehmen müssen“, so der Grünen-Politiker in den ARD-Tagesthemen. Zuvor hatte schon die Bundesnetzagentur einen solchen Schritt gefordert. Auch Lobbyverbände der Immobilienunternehmen verlangten dies.

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Mieterhöhungen geplant
Vonovia begründete seinen Schritt zur Temperaturabsenkung damit, dass möglichst viel Gas in den Beständen eingespart werden solle. Zudem wolle Vonovia “ein Stück weit auch die Mieter vor horrenden Kostensteigerungen bei der Gasabrechnung bewahren”, so eine Unternehmenssprecherin gegenüber tagesschau.de.

An anderer Stelle scheint sich Vonovia nicht so sehr um die Zahlungskraft seiner Mieter:innen zu kümmern. “Wenn die Inflation dauerhaft bei vier Prozent liegt, müssen auch die Mieten künftig jährlich dementsprechend ansteigen”, hatte z.B. Vonovia-Chef Rolf Buch Anfang Juni gegenüber dem Handelsblatt geäußert. Und das, obgleich Vonovia im vergangenen Jahr einen Rekord-Gewinn eingefahren hat.

Auch eine Begrenzung für Mieterhöhungen und Konzerngewinne ist derweil durch die Bundesregierung nicht geplant.