Kommentar: Z wie Strafverfahren gegen die Meinungsfreiheit

Du darfst dir eine Konföderiertenfahne in den Garten hängen, eine vom Deutschen Kaiserreich und von Saudi-Arabien. Autoaufkleber, die die Bundeswehr oder die US-Army glorifizieren sind schon gar kein Problem. Was aber zukünftig nicht mehr gehen soll, sind Z-Symbole in der Öffentlichkeit.

Also Z-Symbole, die für „Für den Sieg“ (Russ. trans.: sa pobedu) stehen und damit Unterstützung für die russische Armee zeigen sollen. Gegen Menschen, die angeblich Entsprechendes getan hätten, wurden bereits Strafverfahren eingeleitet. Laut Bundesinnenministerium sei die Billigung eines Angriffskrieges eine Straftat, ganz so wie z.B. Diebstahl oder Betrug als Straftaten definiert werden. Für diese absurde These muss die Rechtsgrundlage mit Paragraf 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten)erst mühsam herbei konstruiert werden. Dabei kommt die Reform des § 140 StGB vom 3. April 2022 gelegen, mit der auch die Billigung von „noch nicht begangenen schweren Straftaten“ unter Strafe gestellt wird. Das Ganze wird übrigens von der Bundesregierung gewohnt woke als Vorgehen gegen menschenverachtende Hetze und Hass im Netz angepriesen.

Z Symbol

Dieser Vorstoß ist ein neuerlicher Angriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, der in Sachen Radikalität und Tragweite seines Gleichen sucht. Wenn er vor der Justiz Bestand hat, dann ist der Willkür in Zukunft keine Grenze mehr gesetzt. Dann wird der Meinungskorridor vollends von der Regierungsbank aus abgesteckt. Dann wird Solidarität mit den von ihnen unterdrückten Völkern schon auf der symbolischen Ebene zum Vergehen. Dann wird sicherlich auch ein „Ho Ho Ho Chi Minh“, wie es in den Westberliner 70er Jahren durch die Straßen schallte, zur „Billigung einer Straftat“. Die Angriffskriege der BRD bzw. die Beteiligung an solchen zu glorifizieren wird hingegen straffrei bleiben. Schließlich sind die Bombenangriffe auf Jugoslawien oder Yemen auch gar keine Angriffskriege, sondern humanitäre Interventionen oder friedenserhaltende Maßnahmen – je nachdem welchen Regierungspolitiker man fragt.

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