Kurdische Aktivistin Zübeyde Akmese aus Untersuchungshaft entlassen

Vorwürfe nach §129b bleiben bestehen
Die kurdische Aktivistin Zübeyde Akmese ist in München aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die 71-Jährige kam rund sieben Wochen nach ihrer Festnahme unter Auflagen frei, wie aus ihrem familiären Umfeld am Montag verlautete. Akmese war Mitte März im Zuge einer morgendlichen Polizeirazzia in ihrer Wohnung festgenommen worden. Grundlage der Ermittlungen sind Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft München, sie habe sich als Mitglied der PKK betätigt.

Vorwürfe nach §129b

Die Ermittlungen stützen sich auf die Paragraphen §129a StGB und §129b StGB, die die Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellen. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Akmese vor, über Jahre hinweg als vermeintliche „Frontarbeiterin“ für die PKK tätig gewesen zu sein.

Verteidigung weist Vorwürfe zurück

Nach Angaben ihres Anwalts beziehen sich die Vorwürfe unter anderem auf Kontakte innerhalb der kurdischen Community, Unterstützung in rechtlichen Fragen, das Sammeln von Spenden sowie die Organisation von Veranstaltungen. Diese Handlungen seien für sich genommen legal, betont die Verteidigung. Individuelle Straftaten würden Akmese nicht vorgeworfen – ein Umstand, der in Verfahren nach §129b häufiger zu beobachten ist.

Verfahren läuft weiter

Trotz der Entlassung aus der Untersuchungshaft ist das Verfahren gegen Akmese nicht abgeschlossen. Der Prozess wird fortgeführt. Ob und wann der Prozess startet, steht noch nicht fest.


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