„Letzte Generation“ bald eine kriminelle Vereinigung?

In Brandenburg wurde juristisch der „Anfangsverdacht“ bestätigt, dass die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung sei. Die Gruppe selbst weist diese Einstufung zurück und möchte sich vom Verfahren nicht einschüchtern lassen.
Bereits Ende April hatte die Staatsschutzkammer des Landgerichts in Potsdam die Einschätzung des Amtsgerichts Neuruppin bestätigt, dass es sich bei der Letzten Generation um eine „kriminelle Vereinigung“ handele. Darüber berichtete am Montag zunächst die Märkische Oder Zeitung (MOZ). Damit hat das Gericht zwar noch nicht final entschieden, ob die Gruppierung letztendlich auch eine solche ist. Dennoch geht die Entscheidung hier weiter, als es vorher etwa Gerichte in Berlin getan hatten.

Als Teil der Klimabewegung hatte die Gruppe bereits im letzten Jahr mehrere Protestaktionen gegen die Umweltzerstörung durchgeführt, die den gewohnten Rahmen überschritten. Bekannt sind vor allem ihre Straßenblockaden, die immer wieder mediale Hetze und juristische Verfolgung nach sich zogen. Die damit angefachte Stimmung wird in Berlin nun auch genutzt, um eine Verschärfung des Polizeigesetzes zu rechtfertigen, die unter anderem eine fünftägige Haft ohne Anklage ermöglichen soll.

Hintergrund des Beschlusses in Potsdam ist hierbei eine von der Staatsanwaltschaft Neuruppin veranlasste Durchsuchung, die im Dezember 2022 Razzien in mehreren Bundesländern zur Folge hatte. Auslöser der großangelegten Durchsuchung waren unter anderem Aktionen der Klimaaktivist:innen gegen die PCK-Raffinerie in Schwedt. Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft hatte deshalb auch da schon wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung laut Paragraf 129 ermittelt.

In einem Statement der Organisation erklären die Aktivist:innen, sich trotzdem durch das Verfahren nicht einschüchtern zu lassen und zu versuchen, gegen den Verdacht vorzugehen. Doch schon der „Anfangsverdacht“ gegen die letzte Generation hat weitreichende Folgen. Der auch als „Schnüffelparagraf“ bekannte Paragraf 129 eröffnet dem Staat weitreichende Möglichkeiten, demokratische Rechte massiv einzuschränken.

Wird unter diesem Vorwand ermittelt, können zum Beispiel Telefone abgehört, Wohnungen verwanzt oder Personen überwacht werden – ohne Anklage. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, dann würde schon die bloße Mitgliedschaft für eine Strafe ausreichen. Nach Paragraf 129 können alle Mitglieder der Vereinigung zu bis zu fünf Jahren Haft verurteilt werden, unabhängig davon, was ihre genaue Rolle war. Auch wer „eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt“, kann bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen.

Das Portal Netzpolitik.org, das sich mit Freiheitsrechten und anderer staatlicher Überwachung befasst, kommentierte das Vorgehen gegen die Letzte Generation bereits im Dezember 2022: „Ohnehin haben Ermittlungen auch noch einen anderen Zweck: Einschüchterung und Abschreckung. Die Durchsuchungen sind ein neuer Höhepunkt der Eskalation im Vorgehen gegen die Letzte Generation. In Bayern steckt die Polizei schon seit Wochen am laufenden Band Klimaaktivist*innen in Präventivhaft.“ Der Gruppe „Terrorismus“ oder „Demokratiefeindlichkeit“ anzulasten, sei eine „steile These“ in Anbetracht ihrer Forderungen, die sich auf eine Weiterführung des 9-Euro-Tickets und ein Tempolimit beschränken.

https://perspektive-online.net/2023/05/letzte-generation-bald-eine-kriminelle-vereinigung/