Der im Libanon vorgelegte Mediengesetzentwurf sieht vor, dass der verantwortliche Leiter einer Online-Nachrichtenseite ein Journalist libanesischer Staatsangehörigkeit sein muss, der im Besitz seiner bürgerlichen und politischen Rechte ist. Sollte dieser Text in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, würde er palästinensische Journalisten mit Wohnsitz im Libanon daran hindern, diese Funktion auszuüben.
Der Entwurf legt zudem mehrere Kriterien für diese Position fest: Der Bewerber darf nicht wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt worden sein, muss über einen Hochschulabschluss und mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen, darf nur eine einzige Website leiten, muss seinen tatsächlichen Wohnsitz im Libanon haben, diese Funktion in Vollzeit ausüben und darf keine rechtliche Immunität genießen.
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