Marco Camenisch befindet sich im Hungerstreik

Vom 20. bis zum 29. Januar befindet sich der in der Schweiz inhaftierte Anarchist Marco Camenisch im Hungerstreik. In einer Erklärung hat er seine Beweggründe dargelegt.
Außerdem wird Marco momentan die “bedingte Entlassung” verweigert, in einem Text erklärt er, was damit gemeint ist und dies im speziellen für ihn bedeutet.

Hungerstreikerklärung von Marco Camenisch

Vom 20-29.01.2012 ergreife ich mit einem Hungerstreik die Initiative als solidarische Teilnahme an unserem Kampf gegen das WEF in Davos, wo sich die höchsten der grössenwahnsinningen und gierigen Heuchler, Ausbeuter, Unterdrücker und Zerstörer aus Staat, Kapital und Lakaien wieder einmal in dreister und wohl beschützter Prasserei zur “Rettung” ihres technoindustriellen Systems treffen, das in der unumkehrbaren globalen Krise steckt.

Wenn ihr leeres Gerede im letzten Treffen noch ihrer Sorge um “Umweltrisiken” galt, das heisst ihrer Sorge um die Umwelt natürlich als ihr Ausbeutungs- und Profitfaktor!, so geht es ihnen dieses Jahr um die “sozioökonomischen” Gefahren des von ihnen global verursachten und vorangetriebenen Elends und Rennens in den Abgrund. Dagegen sei, so in ihrem diesjährigen Bericht (siehe NZZ 12.01.2012 Düstere Visionen, WEF-Bericht ortet gewaltige globale Risiken),

“eine wichtige Erkenntnis (…), dass Organisationen grosse Schockereignisse wesentlich besser verkraften können, wenn sie über klare Kommunikationslinien verfügen und die Mitarbeitenden weitreichende Entscheidungskompetenzen haben”.

Damit meinen sie die Vollendung der globalen Diktatur ihres technoindustriellen Produktions- und Konsumfaschismus als ultimative Zerstörungs-, Ausbeutungs- und Herrschaftsform über Mensch, Natur und Erde.
Die Bio- und Nanotechnologien gehören zum diesjährigen Fokus ihrer Themen. Nicht zufällig…, denn es handelt sich um die ebenso ultimativen und irreversibel schon verbreiteten technologisch-wissenschaftlichen Waffen und Instrumente zu dieser Vollendung. Es handelt sich um die ultimativen Waffen und Instrumente zur totalen Kolonialisierung, Kontrolle, Ausbeutung, Kontaminierung und Zerstörung des Lebens, unseres Lebens, des Planeten, unseres Planeten, und zur weiteren Kolonialisierung und Vermüllung des Universums.

Selbstverständlich ist diese Initiative auch Ausdruck meiner tendenzübergreifenden internationalistischen revolutionären Solidarität, als unsere zentrale Waffe gegen die Repression der globalen neofaschistischen technowissenschaftlichen Diktatur von Staat und Kapital.

Solidarität, Freiheit und Liebe dir, Genossin Andi

Solidarität, Freiheit und Liebe allen politischen und auch “unpolitischen” kämpfenden Geiseln dieser Diktatur und

FREIHEIT SOWIESO FÜR ALLE GEFANGENEN LEBEWESEN UND DIE ERDE INSGESAMT

Solidarität und Liebe allen “Galaxien” und Individuen, die ehrlich in Wort und Tat für die totale Freiheit und daher für die totale Abschaffung von Staat/Kapital/technoindustriellem System kämpfen.

Liebe und Gedenken allen GenossInnen, die in diesem Kampf gefallen sind,
denen meiner “Galaxie”, Lambros, Mauri, Zoe…

Solidarität und Liebe allen aufständischen Gruppen und Individuen überall meiner “Galaxie”, ob FAI/IRF oder nicht, auch ich begrüsse stolz alle eure Aktionen!

Solidarität und Liebe allen, die verleumdet werden und Schande über alle, welche die revolutionäre direkte Aktion und damit uns alle verleumden!

Solidarität, Freiheit und Liebe euch Costa, Billy, Silvia

dir Gabriel, euch gefangenen Brüdern und Schwestern der Verschwörung der Zellen des Feuers in Griechenland, Billy und Eat in Indonesien, euch GenossInnen des “caso bombas” in Chile, dir Tortuga, Tamara, Juan Carlos, allen anarchistischen Gefangenen der Welt.

Marco, Lager Lenzburg, Januar 2012
Marco Camenisch zu 2/3nichtentlassung

Chapeau 🙂 Street-, Night- & Dayfighters, FreundInnen und GenossInnen,

Kleines Update zu meiner 2/3nichtentlassung

Allg. Voraussetzungen: In der Schweiz wäre nach 2/3 einer Strafe bei “guter Führung” eine “bedingte” Freilassung aus dem Knast möglich (und muss in jedem Einzelfall von Amtes wegen behandelt werden). Das erfolgte bis vor gut 10 Jahren fast “automatisch”.

Seit der aktuellen und Unumkehrbaren Überstürzung der allgemeinen Krise von Staat/Kapital/technoindustriellem System gibt es aber praktisch keine bedingten Entlassungen mehr. Das wird im “Gesamtpaket” der reaktionären Hetze und Mobilisierungen zur Verschärfung der globalen Diktatur des Systems von Oben gegen Unten, gegen die gesellschaftlich Schwachen und vor allem gegen den revolutionären Widerstand nach nazifaschistischem Muster ( imperialistischer Krieg, Rassismus, Xenophobie, Nationalismus, “Festung Europa”, Sicherheitshaft/Verwahrungen, “Antiterror”-Gesetze usw.) gesellschaftlich, politisch und in der Praxis der verschärften Klassenjustiz national und international umgesetzt.

Spezifische Voraussetzungen: Als politischer Gefangener (revolutionär und internationalistisch) ist es natürlich noch etwas schwieriger und hängt stark vom (aktuell ungünstigen…) gesellschaftlichen und “politisch-militärischen” Kräfteverhältnis zwischen Oben-Unten, Diktatur-Widerstand, Konterrevolution-Revolution etc. ab. Der reale Termin nach juristischer Arithmetik meiner möglichen bedingten Freilassung bzw. dem Ende der 2/3 meiner Strafe fällt auf den Monat Mai dieses Jahres (Endstrafe: Mai 2018). Verantwortlich für den Vollzug “meiner” Strafe sind die Ämter des Justizvollzugs (JV) Zürich (Knastdirektionen, Feldstrasse ZH und letztlich das Justizdepartement des Kt. ZH und, als letzte Rekursinstanz, das Bundesgericht).

Zur Sache: Bis jetzt wurden zwei Urlaubsgesuche (2008 u. 2009 oder 2010) vor allem politisch motiviert abgelehnt und obg. “Überprüfung” hat in “meinem” Fall damit begonnen, dass a) der JV Zürich vom hiesigen Lager Lenzburg im Kanton Aargau einen “Führungsbericht” verlangt und erhalten hat, in dem aus Gründen der beim Kt. ZH liegenden “Kompetenz” auf (positive oder negative) Empfehlungen zu meiner Freilassung abgesehen wird; und b) mir über meinen Anwalt auf den 8. Februar 2012 ein Termin für eine “Anhörung” in seiner Anwesenheit “angeboten” wurde. Bislang habe ich nicht ausgeschlossen mich “anhören” zu lassen und über meinen Anwalt von der “Fallverantwortlichen” JV ZH als meine Voraussetzung und zu meiner Vorbereitung eine Liste ihrer Fragen angefordert. Die Antwort an meinen Anwalt:

Am 8. Februar wird es um (…) die von uns beabsichtigte Abweisung der bedingten Entlassung gehen. Es werden ihm somit keine Fragen gestellt werden. Vielmehr werden ihm die Argumente seitens unserer Behörde dargelegt werden, die gegen seine bedingte Entlassung sprechen. Zu diesen Argumenten wird Herr C. bzw. werden Sie am 8. Februar mündlich Stellung nehmen können. Die Anhörung wird schriftlich protokolliert und im Anschluss daran wird eine rekurable Verfügung erstellt werden.

Erhellende Antwort. Man könnte es als reine Alibiübung abtun, wäre da nicht die offensichtlich unlautere (und sonst sowieso systematisch aber ohne Anwälte umgesetzte) Absicht, sich die gegnersichen “Stellungsnahmen” bzw. Rekursargumente im Vorfeld einer rekurablen Verfügung zu verschaffen um sie dort schon präventiv einfliessen lassen bzw. entkräftigen zu können. Was die Entscheidung keine “Anhörung” durchzuführen natürlich leicht und definitiv macht. Weniger leicht dürfte es der Behörde in diesem Falle und des Vorliegens einer schriftlichen Unterlage fallen, zukünftig ihre Vorwürfe einer “Verweigerungshaltung” und “mangelnder Kooperation” damit zu unterfüttern…

Als Nächstens werdet ihr also wohl die angesagte rekurable Verfügung der Abweisung der bedingten Entlassung zur Ein- und Ansicht und Auflage etc. erhalten.

Mit herzlichen und solidarischen Grüssen

marco, Lager Lenzburg, 19. Januar 2012
Marco Camenisch: bedingte Entlassung verweigert

Das Zürcher Amt für Justizvollzug verweigert die bedingte Entlassung von Marco Camenisch.

Der Bündner Ökoanarchist sitzt seit 20 Jahren für sein politisches Engagement im Gefängnis; derzeit in Lenzburg.

Er ist aus Protest gegen das World Economic Forum in Davos bis zum 29. Januar in einen befristeteten Hungerstreik getreten. Seinem Protest haben sich die Gefangenen Silvia Guerini (Hungerstreik, Hindelbank) und Luca “Billy” Bernasconi (Verweigerung von Arbeit und Mahlzeiten, Regensdorf) angeschlossen.

Dieses Jahr hat Marco Camenisch 2/3 seiner Strafe abgesessen. Eigentlich steht in der Schweiz jeder und jedem Gefangenen – bei guter Führung – die bedingte Entlassung nach 2/3 der Haftzeit zu. Nicht aber Marco.

Am 8. Februar soll eine “ Anhörung” zu seiner bedingten Entlassung stattfinden. Das Zürcher Amt für Justizvollzug liess Marcos Anwalt wissen, es werde dabei um “die von uns beabsichtigte Abweisung der bedingten Entlassung gehen.” Marco würden an der “Anhörung” keinerlei Fragen gestellt.

Die “Anhörung” ist also gar keine, sondern eine Farce. Der Entscheid ist bereits gefallen. Marco soll weggesperrt bleiben, weil er sich nicht brechen lässt, weil er an seiner politischen Überzeugung festhält.

Bereits vor fünf Jahren versuchte der SP-Staatsanwalt Ueli Weder, Marco zu verwahren. Begründung: das sei ja ein Anarchist!

Und das Zürcher Amt für Justizvollzug verweigerte ihm mehrfach aus politischen Gründen einen bewachten Hafturlaub, der ihm als Vorbereitung auf eine bedingte Entlassung an sich zugestanden hätte.

Wir fordern alle Solidarischen auf, gegen diese erneute Schweinerei des Zürcher Amts für Justizvollzug angemessen zu reagieren.

Den Schreibtischtäter/innen das Handwerk legen – Solidarität mit den kämpfenden Gefangenen!

Freund/innen und Unterstützer/innen von Marco Camenisch, 21.1.12
Kontakt: knast-soli (aet) riseup (punkt) net