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Osman Aslan: In Slowenien festgesetzt – von Auslieferung bedroht!

Seit Juni dieses Jahres befindet sich Osman Aslan in slowenischer Auslieferungshaft. Er war von Polizeibeamten aufgrund einer Red Notice Eintragung bei Interpol festgenommen worden. Das türkische Regime nutzt dieses vielfach umstrittene Instrument, um aus der Türkei geflohene Oppositionelle auch Jahre und Jahrzehnte später im Exil drangsalieren zu können.

Osman Aslan ist 50 Jahre alt und wohnt mit seiner Familie in Bergkamen (NRW). Der 50jährige Kurde hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Diese droht zu verfallen, da er seit über einem halben Jahr in slowenischer Haft sitzt. Seit seinem Gerichtstermin am 30. Juli muss er darauf warten, dass ein slowenisches Gericht die vorliegenden Unterlagen prüft und er endlich nach Deutschland zurückkehren kann.

Es handelt sich nicht um den ersten Fall, bei dem slowenische Behörden einen entsprechenden Vorgang über Monate verschleppen. Im vergangenen Jahr war der Duisburger Ismet Kilic an der Grenze festgehalten und inhaftiert worden. Erst nach 80 Tagen und massiven Protesten in der BRD und Slowenien gelang es der Familie, Abgeordneten verschiedener Parteien und Menschenrechtsorganisationen, den verfolgten Gewerkschafter vor der Auslieferung zu bewahren.

Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:

„Kaum ein Tag vergeht ohne Meldungen über Repression gegen Oppositionelle und Geflüchtete aus der Türkei, auch quer durch die Europäische Union. Erneut haben wir es mit einem Verfahren zu tun, bei dem das Regime in Ankara das Mittel der Interpol-Fahndungen zur Verfolgung und Verhaftung von politisch Andersdenkenden instrumentalisiert. Herr Osman Aslan lebt seit 1994 als politischer Flüchtling in Deutschland und verfügt über einen regulären Aufenthalt. Die zuständigen Behörden beider Länder müssen sich umgehend mit dem Vorgang beschäftigen. Eine Abschiebung von Herrn Aslan in die Türkei muss verhindert werden, da ihm dort politische Verfolgung und Haft drohen. Er muss unverzüglich aus der Haft entlassen und nach Deutschland zurückkehren können.“

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