Prozessauftakt 27. April 2026: Fünf Aktivist*innen vor Gericht – Verteidigung klagt Justiz und Staatsanwaltschaft an

Am Montag, den 27. April 2026 um 9:00 Uhr beginnt vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart der Prozess gegen fünf junge Menschen, die seit dem 8. September 2025 – seit mehr als sieben Monaten – in Untersuchungshaft sitzen. Verhandelt wird im Sitzungssaal 2, EG, Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart. Die fünf Angeklagten – die „Ulm 5“ – werden beschuldigt, in den Räumlichkeiten von Elbit Systems Deutschland in Ulm Sachschäden verursacht zu haben. Niemand wurde verletzt.

Stammheim ist kein Zufall – und das Gericht schweigt dazu Das Verteidigerteam hat das Gericht mehrfach schriftlich gefragt, weshalb die Verhandlung ausgerechnet im Prozessgebäude Stuttgart-Stammheim stattfindet – untrennbar verbunden mit den Terrorprozessen der 1970er-Jahre. Es handelt sich damit nur noch bedingt um ein reguläres Gerichtsgebäude, vielmehr um an das Gefängnis angegliederte Gerichtssäle des OLG Stuttgart. Eine Antwort ist bis heute ausgeblieben. Vernünftige Gründe sind für die Verteidigung nicht ersichtlich, es hätte andere verfügbare Gerichtssäle in Stuttgart gegeben. Die Inszenierung des Prozesses in diesem Gebäude stellt eine Vorverurteilung der Angeklagten dar und lässt nichts Gutes für einen rechtsstaatlichen Prozess erwarten.

Sieben Monate Untersuchungshaft sind unverhältnismäßig Die Anklage wirft den fünf Angeklagten vor: mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, gemeinschaftliche Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch. Keiner der Angeklagten ist vorbestraft. Keiner hat Gewalt gegen Menschen angewendet. Die fortgesetzte Inhaftierung über mehr als sieben Monate steht nicht im Verhältnis zur vorgeworfenen Tat. Das Verteidigungsteam fordert weiterhin die sofortige Entlassung der Angeklagten aus der Untersuchungshaft.

Staatsanwaltschaft hat die entscheidenden Fragen nie gestellt Im Mittelpunkt der Verteidigung steht, was die Staatsanwaltschaft beharrlich verweigert hat zu klären: die Rolle von Elbit Systems Deutschland am Genozid an der palästinensischen Bevölkerung in Gaza. Bereits im November 2025 hat das Verteidigungsteam förmlich beantragt, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, welche Produkte das Ulmer Unternehmen liefert und an wen. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Antrag ignoriert und es nicht einmal für nötig gehalten, eine einzige Person bei Elbit Systems Deutschland dazu zu befragen. Die Verteidigung wird im Verfahren nachweisen, dass Elbit Systems Deutschland aktiv und in mehrfacher Weise zum Genozid an der palästinensischen Bevölkerung in Gaza beiträgt. Hierzu werden wir entsprechende Beweisanträge vor Gericht stellen. Ein Strafverfahren, das diese Frage ausblendet, ist kein vollständiges Verfahren. Es wird sich ergeben, dass die Handlung unserer Mandant*innen als Akt von Nothilfe juristisch wie moralisch gerechtfertigt war.

Wer sind die „Ulm 5“? Fünf junge Menschen – Studentinnen, Künstlerinnen, Aktivistinnen – aus Irland, Großbritannien, Spanien und Deutschland, die sich jahrelang auf legalem Weg für palästinensische Rechte eingesetzt haben. Ihre Handlung am 8. September 2025 war Ausdruck tiefer moralischer Überzeugung – ziviler Ungehorsam, der sich ausschließlich gegen Sachgüter richtete, um Menschenleben zu retten. Medienvertreterinnen sind herzlich willkommen, den Prozessauftakt zu verfolgen. Das Verteidigungsteam steht für Rückfragen zur Verfügung.

Verteidigungsteam der Angeklagten im Verfahren 18 KLs 36 Js 123/25 Rechtsanwältin Dr. Maja Beisenherz, München, Info@beisenherz.eu, 0177 / 70 95 812 Rechtsanwalt Michael Brenner, Nürnberg, michael.brenner@anw-nbg.de, 0911 / 37 66 42 77 Rechtsanwalt Mathes Breuer, München, breuer@kanzlei-abe.de, 0175 / 52 46 963 Rechtsanwältin Anna Magdalena Busl, Bonn, busl@anwaltsbuero-bonn.de, 0176 / 23 23 32 35 Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, Berlin, mail@rechtsanwalt-duesberg.de, 0157 / 30 30 8383 Rechtsanwältin Carolin Kaufmann, Berlin, kaufmann@akm-berlin.de, 0172 / 4721420 Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach, München, eschenbach@kanzlei-abe.de, 0176 / 65 35 9443 Rechtsanwältin Christina Mucha, Memmingen, info@kanzlei-mucha.de, 08331 / 69 08 136 Rechtsanwältin Nina Onèr, Berlin, kanzlei@ninaoner.de, 030/22185454 Rechtsanwalt Matthias Schuster, Berlin, mail@anwalt-schuster.de, 0176 / 24 75 8230 Rechtsanwältin Martina Sulzberger, Augsburg, kanzlei@anwaeltin-sulzberger.de; 0821 / 50 87 3850⁩
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