„Wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen!“

„Wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen!“ am Dienstag, den 1.Novemober von 18 – 19 Uhr zu hören über das Webradio „Radio Flora“ aus Hannover per Livestream:
www.radioflora.de am Dienstag, dem 3.November von 18 – 19 Uhr.

In der November Ausgabe von „Wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen!“ gibt es  folgende Beiträge:

– Bericht von den ANTI-KNAST-TAGE Köln, die  Ende Oktober stattfanden
– Klage wegen LKA-Spitzel Simon Bromma
– Zum Prozess gegen Andrea aus der Schweiz

Die Sendung wird wiederholt am Donnerstag, den 3.November von 11 – 12 Uhr.

Hintergrundinformationen:

Die ANTI-KNAST-TAGE  fanden in Köln  Ende Oktober statt.
Aus dem Aufruf:
„KNAST GEHT UNS ALLE AN:
Seit einigen Jahren gibt es ein Bündnis anarchistischer/libertärer/autonomer/systemkritischer Antiknast-Gruppen im deutschsprachigen Raum. Jedes Jahr organisiert eine der beteiligten Gruppen in ihrer Stadt öffentliche Antiknast-Tage. Für 2011 haben wir vom Autonomen Knastprojekt Köln diese Aufgabe übernommen:
Knast ist ein zentrales Mittel von Herrschaftssicherung. Dabei denken wir jetzt gar nicht mal in erster Linie an die Spezialverfahren gegen uns als radikale Linke. Die wichtigste Funktion des Knasts ist die Erzeugung von Angst. Nicht nur die Gefangenen sind Opfer des Knasts. Unsere Angst vor dem Knast ist viel wichtiger für das System.“
Themen waren u.a.:
– Sicherungsverwahrung
–  Reflektion des Hungerstreik von Werner  Braeuner
– Kommunikation mit Gefangenen
– 129-Verfahren in Dresden
– Sucht und Knast
– „Politisch“ – „Sozial“? Fragen zu unkritischer Begrifflichkeit. Wer sind eigentlich „unsere“ Gefangenen? Und wie kooperieren wir mit denen?“
– „Die Nazis gehen für die Todesstrafe auf die Straße. Was setzen wir dem entgegen?“
Wir  werden versuchen eine Bilanz  zu ziehen.

Klage wegen LKA-Spitzel Simon Bromma
Aus der Presseerklärung zur Klage:
Am  Freitag, den 05.08.2011, reichten Kläger_innen des Arbeitskreises Spitzelklage eine Sammelklage beim Verwaltungsgericht Heidelberg gegen das Land Baden-Württemberg ein. Gegenstand der Klage sind die Überwachungsmaßnahmen durch den Verdeckten Ermittler Simon Bromma des Landeskriminalamtes, die weder mit der Verfassung noch der gebotenen Verhältnismäßigkeit einhergehen.
An der Sammelklage sind sieben Personen beteiligt, die vom Einsatz des Verdeckten Ermittlers im Zeitraum Ende 2009 bis Ende 2010 betroffen waren. Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht eingereicht, weil die durch den Einsatz erfolgten Eingriffe in die verschiedensten Kernbereiche privater Lebensgestaltung einer großen Anzahl von Personen und Gruppen der außerparlamentarischen Opposition nicht hingenommen werden können.
Der Arbeitskreis Spitzelklage hat sich gegründet, um Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit für diesen skandalösen Fall zu organisieren und ihn letzten Endes für unrechtmäßig erklären zu lassen. Außerdem tritt er für die konsequente Einhaltung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Geheimdienst ein, das durch den präventiven Einsatz der geheimdienstlich operierenden LKA-Spitzel durchbrochen wurde. Die Trennung ist historisch mit den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland begründet. Die Berechtigung der Trennung von polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit und deren Bedeutung für eine emanzipatorische Gesellschaft ist bis heute gegeben.“
Arbeitskreis Spitzelklage

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Zum Prozess gegen Andrea aus der Schweiz
Am 28.9. fand vor dem höchsten Gericht der Schweiz ein Strafprozess gegen ein Gründungsmitglied des »Revolutionären Aufbaus« und der »Roten Hilfe International« statt.
Die Parole des »Revolutionären Aufbaus Schweiz (RAS)« zur Eröffnung des Verfahrens gegen eine Genossin lautet: »Den Spieß umdrehen – dem Kapitalismus den Prozess machen!« Der vom Staat erzwungene Aufenthalt im Gerichtssaal solle ein »Teil des revolutionären Prozesses« werden, heißt es in einem Solidaritätsaufruf der seit 1992 existierenden marxistischen Organisation mit den Aktionsschwerpunkten Arbeitskämpfe, Antifa, politischer Widerstand, Frauenkampf und politische Gefangene.
Angeklagt war Andrea, die Mitgründerin des RAS und der »Kommission für eine Rote Hilfe International (RHI)« ist und in der Vergangenheit mehrmals wegen „Landfriedensbruch“ zu Haftstrafen verurteilt wurde. In Italien wurde 2007 ein Verfahren wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ gegen sie eröffnet. Nun soll sich die 61-jährige Kommunistin vor dem Strafgerichtshof in Bellinzona im Süden der Schweiz für fünf von mehr als 60 Anschlägen verantworten, die seit 1997 mit Farbe, Pyrotechnik und Brandsätzen verübt wurden.
Ziel waren Schweizer und internationale Unternehmen und staatliche Einrichtungen, das Weltwirtschaftsforum sowie Sicherheits-, Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden – darunter die Kantonspolizei Zürich und der Schweizer Inlandsgeheimdienst. Die Bekennerbriefe waren jeweils mit den Worten »Für eine revolutionäre Perspektive!« unterzeichnet.
Die Staatsanwaltschaft fordert ein Urteil, das abschrecken soll, von 4 1/2 Jahren Gefängnis.
Die Verteidigung plädiert auf Freispruch für Andrea.
Das Urteil wird am 8.11. verkündet.