g20 pigs

Revisionsprozeß gegen Loic im G 20 – Elbchausseeverfahren am 1.September 21 in Leipzig

Die Verteidigung fordert

eine wesentlich niedrigere Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden

soll. Die Staatsanwaltschaft will eine Verurteilung zu einer Strafe von

4 Jahren 9 Monaten.

Nun findet am 1.9.21 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BGH

statt, in der es nur um Rechtsfragen geht.Loic kann an dieser

Verhandlung teilnehmen, muss es aber nicht und wird es auch nicht tun.

Wir werden einen Beobachter nach Leipzig schicken.

Revisionen werden zu 99 % abgelehnt, das ist auch bei Loic für beide

Revisionen zu erwarten. Dann würde das Urteil sofort rechtskräftig, etwa

einen Monat später erfolgt die Ladung zum Strafantritt und einen

weiteren Monat später, also im November, muss die Knaststrafe dann

angetreten werden.

Loic wurde zu 36 Monaten verurteilt, abzüglich 16 Monaten

Untersuchungshaft bleibt eine Reststrafe von 20 Monaten. Bei Menschen,

die zum ersten mal zu Freiheitsstrafe verurteilt werden, gibt es die

Möglichkeit, bereits nach 2/3 der Gesamtstrafe, das wären 24 Monate

abzüglich der U-Haft von 16 Monaten, also noch 8 Monate entlassen zu

werden. Die 2/3-Strafe ist in politischen Verfahren eher selten, oftmals

wird Reue und Distanzierung verlangt.

Die Reststrafe wird vermutlich in der JVA Billwerder in Hamburg

vollstreckt werden. Eventuell besteht aber auch die Möglichkeit der

Strafvollstreckung in Frankreich, was für Loic, Familie und Freunde

sicherlich angenehmer wäre.

So oder so bleiben wir solidarisch mit unserem Freund und Gefährten

Loic, ob in Frankreich oder Deutschland und gemeinsam werden wir

Kundgebungen und Soli-Aktionen machen.

Solidarität ist eine Waffe !

Free Loic !

Solidarisch Kämpfen – United We Stand !