Im Prozess gegen »Ulm 5« wird Beweisvideo der Angeklagten vom Eindringen bei Elbit Systems gezeigt
Von Judith Scheytt, Stuttgart,junge Welt 23.6.
Sechs Verhandlungstage sind vergangen, bis im Gerichtssaal in Stuttgart-Stammheim über die Tat gesprochen wird. Ursprünglich sollte am Freitag um neun Uhr begonnen werden. Aber es braucht mehr als eine Stunde, bis Presse und Öffentlichkeit versammelt sind. Die als »Ulm 5« bekannten jungen Angeklagten werden wie üblich in Handschellen von Beamten hereingeführt, das Publikum steht auf und bricht in Jubel aus. Alles eingespielte Prozedur. Von Tag eins an sind Angeklagte und Verteidigung durch eine Glaswand getrennt. Die Kommunikation verläuft über Kopfhörer und Mikrofon, was die Anwälte wiederholt anprangern. Den fünf wird vorgeworfen, am 8. September 2025 als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung in einen Ulmer Standort des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems eingebrochen zu sein und einen Sachschaden von über einer Million Euro verursacht zu haben.
Elbit Systems stellt bis zu 85 Prozent der israelischen Drohnenbestände und Elbits Waffen werden nachweislich in Gaza eingesetzt. Einen Rüstungsbetrieb zu beschädigen, der »einen laufenden Genozid materiell unterstützt und dessen Lieferungen entgegen der Verpflichtungen aus der Genozidkonvention von den Behörden nicht unterbunden werden«, sei nach dem Strafrechtsparagraphen 32 (Notwehr) ff. »gerechtfertigt und moralisch ehrenwert«, argumentiert der Verteidiger Benjamin Düsberg. Er fordert die sofortige Haftentlassung seiner Mandantschaft. Die Staatsanwaltschaft sieht hinter der Tat eine »antisemitische« Motivation. Ausschlaggebend sei vor allem das Graffito »Kindermörder«, das in den Räumlichkeiten von Elbit an die Wand gesprüht wurde und sich laut Anklage auf die antijüdische Ritualmordlegende beziehe. Tatsächlich haben die israelischen Streitkräfte bereits unzählige Kinder – nicht nur in Gaza und nicht erst seit dem 7. Oktober 2023 – nachweislich getötet. Auch das Aushungern der Bevölkerung im besetzten Gazastreifen hatte den Tod von Kindern – mit und ohne Vorerkrankung – verursacht.
Am siebten Tag stellt Verteidigerin Nina Onèr einen neuen Beweisantrag und liest aus einem Bericht der niederländischen Zeitung de Volkskrant vor. Darin schildern internationale Ärzte, die in Gaza Kinder behandelten, wie diesen systematisch in Nacken und Kopf geschossen wurde, oder wie ein Arzt aus Mangel an Medikamenten gezwungen war, einem Teenager ohne Betäubung die Brust aufzuschneiden. Selbst der Übersetzerin bricht während der langen und detaillierten Beschreibungen die Stimme, sie kämpft mit den Tränen. »Nachdem das Gericht seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt und sowohl Gericht als auch Ermittlungsbehörden unseren Ermittlungsanregungen in Richtung Elbit nicht nachkommen«, müsse dies mit Beweisanträgen erzwungen werden, erklärte die Anwältin. Anders sei ein gerechtes Urteil nicht möglich.
Nach der mittäglichen Unterbrechung wird ein Video abgespielt. Das Material hatten die Angeklagten größtenteils selbst aufgenommen. Zu sehen ist, wie das Elbit-Werk mit roter Farbe besprüht wird und Türen aufgebrochen werden, wie nach Materialien gesucht und Dokumente, darunter Lieferscheine, in die Kamera gehalten werden. Zu hören sind die Rufe »Stoppt den Genozid« und »Free Palestine«. Dokumentiert ist auch, wie die Angeklagten einander daran erinnern, die App »Signal« zu löschen, und Verletzungen durch Glasscherben verarzten. Schließlich zeigt das Video, wie die fünf sich ergeben und der Polizei, die in das Gebäude dringt, keinen Widerstand leisten. Nach 90 Minuten endet die Vorführung des Videomaterials mit ihrer Festnahme.
Bis dahin war das Verfahren bestimmt durch eine Reihe von Anträgen der Verteidigung, die das Gericht fast ausschließlich ablehnte. So forderte sie wiederholt eine Änderung der Sitzordnung, eine Anfertigung eines Protokolls durch eine Protokollantin sowie die Möglichkeit, sich mit ihren Mandanten ohne Trennscheibe zu besprechen. Auch Befangenheitsanträge stellen die Verteidiger. Ein solcher, auf den 15. Juni datierter, liegt junge Welt vor. Anlass für diesen sei die Intervention der Richterin gegen hörbare Äußerungen im Publikum mit »Ruhe dahinten!«, woraufhin ein Verteidiger ihr entgegengehalten haben soll: »Wir sind hier in einem Gerichtssaal und nicht auf dem Kasernenhof, und Sie sind kein Feldwebel«, was die Richterin mit »Doch!« beantwortet haben soll.
Zum Abschluss des siebten Verhandlungstages werden die Angeklagten wieder aus dem stickigen Saal abgeführt. Das Gericht hat das Verfahren bis Januar 2027 verlängert.








