Landgericht Stuttgart hält an rechtswidriger Sitzordnung fest +++ Angeklagte müssen in den Saal getragen werden +++ Statements der Verteidigung verlesen
Heute, am 20.05.2026 fand der Dritte Prozesstag im Prozess gegen die „Ulm 5“ statt, denen vorgeworfen wird, im Widerstand gegen den Genozid in Gaza Sachschaden im Rüstungsunternehmen Elbit Systems Deutschland verursacht zu haben.
Die Vorsitzende Richterin hat erneut darauf bestanden, dass die Angeklagten gefesselt vorgeführt werden und in der gläsernen Zelle die Verhandlung verfolgen sollen. Dies wollten die Angeklagten nicht mehr hinnehmen und wandten sich mit einer Nachricht direkt an die Vorsitzende Richterin, dass sie sich weigern, aktiv zur Verhandlung zu gehen, solange ihre Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gewahrt sind. Sie wollen weiterhin neben ihren Verteidiger:innen sitzen, vertraulich mit ihren Verteidiger:innen kommunizieren können und sehen in der Glaszelle aus der heraus sie die Verhandlung verfolgen eine Vorverurteilung. Statt auf das Gesprächsangebot einzugehen, wies die Richterin die Justizbeamten an, die Angeklagten in den Saal zu tragen.
Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen
In der Hauptverhandlung vom 20.05.2026 wurden weiter die Opening Statements der Verteidigung verlesen. Die Verteidigung hat in den Opening Statements ausgeführt, warum die angeklagte
Handlung von Notwehr gegen einen Genozid gedeckt ist und wies den Vorwurf des Antisemitismus aufs schärfste zurück.
Fortsetzung am Freitag, 22.05.2026, 9 Uhr
Am kommenden Freitag, 22.05.2026 wird das Verfahren fortgesetzt. Dann kommen die Angeklagten zu Wort und werden sich selbst erklären. Wir laden alle Pressevertreter:innen und Interessierten ein zum Prozess zu kommen.
Wer sind die „Ulm 5“?
Fünf junge Menschen – Studentinnen, Künstlerinnen, Aktivist*innen – aus Irland, Großbritannien, Spanien und Deutschland, die sich jahrelang auf legalem Weg für palästinensische Rechte eingesetzt haben. Ihre Handlung am 8. September 2025 war Ausdruck tiefer moralischer Überzeugung – ziviler Ungehorsam, der sich ausschließlich gegen Sachgüter richtete, um Menschenleben zu retten.
Verteidigungsteam der Angeklagten im Verfahren 18 KLs 36 Js 123/25
Rechtsanwältin Dr. Maja Beisenherz, München, Info@beisenherz.eu, 0177 / 70 95 812,
Rechtsanwalt Michael Brenner, Nürnberg, michael.brenner@anw-nbg.de, 0911 / 37 66 42 77
Rechtsanwalt Mathes Breuer, München, breuer@kanzlei-abe.de, 0175 / 52 46 963,
Rechtsanwältin Anna Magdalena Busl, Bonn, busl@anwaltsbuero-bonn.de, 0176 / 23 23 32 35
Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, Berlin, mail@rechtsanwalt-duesberg.de, 0157 / 30 30 8383,
Rechtsanwältin Carolin Kaufmann, Berlin, kaufmann@akm-berlin.de, 0172 / 4721420
Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach, München, eschenbach@kanzlei-abe.de, 0176 / 65 35
9443,
Rechtsanwältin Christina Mucha, Memmingen, info@kanzlei-mucha.de, 08331 / 69 08 136,
Rechtsanwältin Nina Onèr, Berlin, kanzlei@ninaoner.de, 030/22185454
Rechtsanwalt Matthias Schuster, Berlin, mail@anwalt-schuster.de, 0176 / 24 75 8230,
Rechtsanwältin Martina Sulzberger, Augsburg, kanzlei@anwaeltin-sulzberger.de; 0821 / 50 87 3850
PRESSEMITTEILUNG 20.05.2026








