129ab faust

We still don’t love paragraph 129

Razzia gegen Reichsbürger Die gesellschaftliche Linke hat sich mit Grund immer für die Abschaffung der Anti-Terror-Paragraphen eingesetzt. Soll das nicht mehr gelten, wenn sie von den Staatsapparaten gegen Rechts eingesetzt werden?

|

Der Staat geht mit den Paragraphen 129 jetzt auch gegen rechts vor. Das ist das eigentlich Neue an der großangelegten Razzia vom vergangenen Mittwoch. Bisher wurden diese Antiterrorparagraphen vor allem gegen linke und migrantische Stukturen angewandt.

Linke forderten mit Grund die Abschaffung des Paragraphen 129a und b, weil er Überwachungs- Bespitzelungsmaßnahmen des Staats legitimiert. Sollte die gesellschaftliche Linke diese Forderung aufgeben, nur weil jetzt mit diesen Paragraphen auch gegen Rechts angewandt wird? Man hat den Eindruck, dass die Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes, die von LInken und auch von Linksliberalen erhoben wurde, aufgegeben wurde, seit die Staatsorgane ihn vermehrt auch gegen Rechts einsetzen.

Der Wechsel von Hans-Georg Maaßen, der zunehmend rechtsaußen agiert zu Thomas Haldenwang zeigt, dass es unterschiedliche Fraktionen im bürgerlichen Apparat gibt. Doch deswegen wird der Verfassungsschutz nicht plötzlich der Verbündeter der Linken. Sollte die gesellschaftliche LInken nun auch noch den 129a-Paragraphen, den sie immer sehr begründet bekämpft hat, legitimieren, weil er ja jetzt angeblich gegen die Richtigen angewandt wird, hat sie nicht nur ein Glaubwürdigkeitsproblem. Die Kritik am Staat und seinen ideologischen und repressiven Apparaten gehörte einst zur vornehmsten Aufgabe einer gesellschaftlichen Linken. Der emeritierte Politikwissenschaftler Joachim Hirsch hat schon während der Corona-Pandemie kritisiert, dass die Linke ihr schärfstes Instrumentarium, die Staatskritik, vergessen hat.Dass hat sich mit dem Ukraine-Konflikt noch verschärfst, wo ein Teil der Linken mit einer Fraktion des ukrainischen Nationalismus Russland besiegen will. Vor diesen Hintergrund ist es nur konsequent, wenn auch plötzlich Instrumente des staatlichen Repressionsapparates nicht mehr kritisiert werden. Linkskommunist*innen wie Amado Bordiga haben schon in den 1920er Jahren kritisiert, dass die kommunistische Bewegung mit der Losung des Antifaschismus in eine Sackgasse gelaufen ist. Sie wurden dann zum linken Flügel des Kapitalismus, statt für eine sozialistische Gesellschaft zu kämpfen, was den Faschismus an den Wurzeln bekämpft hätte.

Auch mit der Unterstützung von repressiven Gesetzen des bürgerlichen Staates gegen Rechts gibt es historisch schlechte Erfahrungen. So unterstützte auch die KPD vor 100 Jahren nach den rechten Attenaten auf die liberalen Politiker Walter Rathenau und Matthias Erzberger das von der bürgerlichen Regierung verabschiedete Republikschutzgesetz. Doch meistens wurden Linke, darunter viele Kommunistinnen nach diesen Gesetz verurteilt, während die Rechten oft verständnisvolle Richter fanden. Daran sich heute soviel nicht geändert. Denn auch wenn die unterschiedlichen Fraktionen des Bürgertums auch zerstritten sind und die Auseinandersetzung auch mal repressiv gelöst wird, wie die Razzia vom Mittwoch zeigt, in der Verteidigung der kapitalistsichen Eigentümerordnung sind sie sich enig. Gäbe es eine stärkere gesellschaftliche Linke, würden sich die staatlichen Repressionsorgane natürlich gegen sie richten. Das bekommen die Klimaaktivistinnen, die zivilen Ungehorsam üben, ebenso zu spüren, wie Antifaschist*innen wie Lina, die sich bei ihren Kampf gegen rechts nicht auf den Staat verlassen. Daher sollte für die gesellschaftliche Linke unverändert gelten: „We still dont love paragraph 129a and b! We still do not love the state power!.

Peter Nowak

https://www.freitag.de/autoren/peter-nowak/razzia-gegen-reichsbuerger-we-still-dont-love-paragraph-129a