ZWANGSERNÄHRUNG IST MORD!

AKZEPTIEREN SIE DIE FORDERUNGEN VON ÖZGÜL EMRE!

SCHLUSS MIT DER AUFERLEGUNG VON ANSTALTSKLEIDUNG!

Wir wurden darüber informiert, dass unsere Mandantin Özgül Emre, die sich seit dem 17. Mai im Hungerstreik gegen ihre unrechtmäßige Inhaftierung in Deutschland und die Verhängung des Einheitsanzugs befindet, heute gegen ihren Willen und aufgrund ihres sich verschlechternden
Gesundheitszustands zwangsweise in ein Krankenhaus gebracht wurde.

Wie wir in unseren früheren Stellungnahmen dargelegt haben, hat sich der Gesundheitszustand unserer Mandantin aufgrund des anhaltenden Hungers und der unzureichenden Flüssigkeits-,
Zucker- und Salzzufuhr während des Hungerstreiks in lebensbedrohlichem Maße verschlechtert.

Unserer Mandantin wurde von der Gefängnisverwaltung willkürlich und über einen langen Zeitraum hinweg Zucker und Salz verweigert, die sie während des Hungerstreiks unbedingt zu sich nehmen muss. Nach langer Zeit wurde damit begonnen, unserer Mandantin Zucker und Salz zu geben, aber in den letzten Tagen hatte unser Mandantin ernsthafte Probleme mit der Flüssigkeitsaufnahme, so dass sie nicht in der Lage war, Zucker und Salz zu sich zu nehmen.

Aus all diesen Gründen nahm die körperliche Widerstandskraft unserer Mandantin rapide ab, und seit heute hat sich der Gesundheitszustand unserer Mandantin Özgül Emre verschlechtert, und sie wurde gegen ihren Willen in ein Krankenhaus eingewiesen.

Dies bedeutet, dass die Rohrbacher Gefängnisverwaltung und der deutsche Staat, anstatt die gerechten und legitimen Forderungen unserer Mandantin zu akzeptieren, eine Zwangsernährung, d.h. einen Zwangseingriff, gegen ihren Willen vorbereiten und ihren Hungerstreikwillen ignorieren.

Medizinische Zwangseingriffe sind illegal und rechtswidrig. Das ist versuchter Mord.
Wir bekräftigen noch einmal:

Die Forderungen unserer Mandantin
Özgül Emre sind berechtigt und legitim.
Die Einführung der Anstaltskleidung ist unrechtmäßig und illegal und muss sofort gestoppt werden. Andernfalls sind die Rohrbacher Gefängnisverwaltung und das Bundesgericht für alle negativen Folgen und die Gefährdung des Lebens unserer Mandantin verantwortlich.

Die berechtigten und legitimen Forderungen von Özgül Emre müssen akzeptiert werden!

Schluss mit dem Zwang zur Antstaltskleidung !

BÜRO FÜR VOLKSRECHT INTERNATIONALES BÜRO

HALKIN HUKUK BÜROSU ENTERNASYONAL