[Berlin] Kurzbericht des 6. Prozesstages gegen Gülaferit Ünsal-angeklagt nach § 129b

Am 30. August 2012, dem  6. Verhandlungstag gegen Gülaferit Ünsal, 
wurde knapp 3 Stunden lang Kriminalhauptkommissar Paul Kröschel vom 
Bundeskriminalamt befragt. Er ist beim BKA in Meckenheim beim 
Sachgebiet 1 bechäftigt.

Er hat bereits in anderen Prozessen wie beim 
OLG Düsseldorf zur DHKP-C als Zeuge ausgesagt. Er übernimmt in seinem 
BKA-Referat zur DHKP-C die Aufgaben der Koordinierung und Kontrolle.

Kröschel äußerte sich vor allem über die DHKPC im allgemeinen sowie
außerdem zu den bei einer Hausdurchsuchung in Amsterdam beschlagnahmten
Computerdateien.  Er ging vor allem auf die Tätigkeit der 
DHKP-C-Europa-Verantwortlichen ein. Zur Identität dieser Person konnte 
er anhand seiner Quellen keine Angaben machen. Morgen (Fr., d. 1.9.) 
soll ein anderer BKA-Beamter befragt werden, dem angeblich die 
Identifizierung der Angeklagten Gülaferit Ünsal als die fragliche 
Person gelungen sein soll.
Ein Großteil der heutigen Vernehmungszeit wurde mit allgemeinen
Zusammenfassungen angeblicher Ermittlungsergebnisse verbraucht, ohne daß in
der Regel konkrete Quellen genannt wurden. Nur in einzelnen Fällen wurden
konkrete Beschlüsse des DHKP-C-Gründungskongresses von 1994, Telefon- und
KFZ-Überwachungsmaßmahmen sowie die Zeugen-Aussage eines für den BND
arbeitenden DHKP-C-Mitgliedes angeführt.

Nach den in Amsterdam beschlagnahmten Computerdateien, von denen nichts
verlesen wurde, soll die/der DHKP-C-Europaveranstwortliche/r die 
Kommunikation zwischen der Parteiführung einerseits sowie den Gebiets- 
und Regionalleitern vermittelt haben; konkret: Befehle nach unten und 
(Ausführungs)berichte nach oben weitergeleitet haben. Bei den Befehlen 
soll es unter anderem um Vorgaben für Spendensammlungen, um die 
Beschaffung und Verfälschung von
Personaldokumenten sowie die Präparierung von Autos gegangen sein, mit
denen unter anderem Waffen in die Türkei transportiert worden seien. 
Diese Waffen sollen allerdings in aller Regel nicht aus der BRD 
stammen, sondern
üblicherweise in Bulgarien oder Griechenland zugeladen worden sein.
Auch bezüglich dieser Vorgänge wurden KEINE konkreten Angaben gemacht 
bezüglich Daten oder Personen. Vielmehr bliebt es auch in soweit bei 
allgemeinen, zusammenfassenden Angaben.

Nach Angaben des BKA-Beamten hatte die DHKPC-Europaverantwortliche
hinsichtlich der Beschaffung von gefälschten Papieren praktisch keinen
Entscheidungsspielraum hinsichtlich Anzahl der benötigten Papiere sowie
der dortigen persönlichen Angaben (Alter, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit), sondern war diesbezüglich den Bestellungen der
Parteiführung unterworfen gewesen. Etwas mehr Spielraum dürfte sie in
Bezug auf Schulungsmaßnahmen hinsichtlich Termin und verwendeter Literatur
gehabt haben. Bei dieser Sachlage dürfte es jedenfalls juristisch
schwierig werden, die Angeklagte wegen Rädelsführerschaft zu verurteilen
[= Wertung der Protokollantinnen, nicht des BKA-Beamten].

nächster Prozesstag: morgen, 31.8.12  ab 9.00 Uhr