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Der Weg zurück in die Sicherungsverwahrung

Aus der Sicherungsverwahrung raus zu kommen ist schwerer, als der Weg zurück. Siggi (Name geändert) war nur wenige Wochen im offenen Vollzug, bevor er zurück verlegt wurde, in den geschlossenen Hochsicherheitsbereich der Freiburger Sicherungsverwahrung.
Wer ist Siggi?
Mit seinen 48 Jahren sieht Siggi eher aus wie Mitte 30, auch wenn die Locken um das Haupt etwas licht werden; im Grunde ein Bilderbuchexemplar eines Gefangenen: Tätowiert, Silberkette um den Hals, Brillianten im Ohr und Goldkettchen am Handgelenk. Er ist einer der wenigen Nicht-Sexualtäter in der Freiburger SV. Geboren in der ehemaligen DDR machte er vor einigen Jahrzehnten rüber ins Schwabenland und wurde im Raum Stuttgart heimisch. Körperverletzungsdelikte, d.h. Schlägereien unter Alkoholeinfluss zogen sich durch all die Jahre, und als er dann einmal zu oft zugeschlagen hatte, sprach das Landgericht die Sicherungsverwahrung aus. 3 Jahre und 4 Monate Strafe, danach die potentiell lebenslang dauernde Unterbringung in der SV.

Der Weg in den Offenen Vollzug
Als Siggi vor knapp vier Jahren hier in Freiburgs Gefängnis ankam, war er von einem „2-Jahresplan“ besessen, d.h. er wollte spätestens binnen zweier Jahre in Freiheit angekommen sein, was aber alle um ihn herum für illusorisch hielten. Er gliederte sich gut in den Alltag ein, nahm an gruppentherapeutischen Maßnahmen ebenso teil wie an den Einzelgesprächen mit der therapeutischen Leiterin der SV, Frau Dr. S. Sukzessive wurde er gelockert, zuletzt ging er mit der Therapeutin vor die Anstalt, sie ließ ihn alleine einkaufen gehen und beide trafen sich vor der Rückkehr wieder in der Stadt zur verabredeten Zeit, um gemeinsam in die Anstalt zurück zu kehren. Und so kam es, dass schließlich Landgericht, Staatsanwaltschaft und auch das baden-württembergische Justizministerium zustimmten, ihn in den offenen Vollzug zu verlegen. Von dort aus sollte er tagsüber in einem landwirtschaftlichen Betrieb der Justizvollzugsanstalt auf dem Acker arbeiten, und an den Wochenenden sollte er zu Beginn vierstündige und später sechsstündige Ausgänge erhalten. Am Ende wäre dann 2018 die Haftentlassung auf Bewährung gestanden.
Der Weg dorthin war kein leichter für Siggi, wie oft sagte er, er sei doch kein Hund, wenn mal wieder verlangt wurde, fügsam und still zu sein (vgl. zu der „Smarten Macht“ in der Justizvollzugsanstalt auch meinen Artikel vom 30. März 2017 auf https://linksunten.indymedia.org/de/node/208126), wo er doch eigentlich gerne rebelliert hätte.

Der Offene Vollzug
Auf dem Gelände der Freiburger Justizvollzugsanstalt steht ein Container-Bau, dort ist der offene Vollzug einquartiert, d.h. die Strafgefangenen und Siggi leben in vergitterten Zimmern, die jedoch nicht abgeschlossen werden. Tagsüber werden sie nach Emmendingen gefahren, um auf einer Ackerfläche des Landes landwirtschaftliche Arbeiten zu verrichten. An Wochenenden gibt es Ausgänge, d.h. sie dürfen für einige Stunden das Anstaltsgelände verlassen, beispielsweise um einkaufen, schwimmen oder einfach nur in Freiheit flanieren gehen zu können. Der Offene Vollzug dient aus Sicht der Gefängnisleitung der Vorbereitung der meist zeitnah folgenden Entlassung aus der Haft und ist vom geschlossenen Bereich streng getrennt, allenfalls brieflich kann sich noch mit denen in der SV ausgetauscht werden.

Erste Rückverlegung von Siggi
Siggi war erst wenige Tage im offenen Vollzug untergebracht, als Gerüchte die Runde machten, es habe einen Drogenfund gegeben, weshalb er in einen gesonderten Bereich verlegt worden sei, die Schubabteilung. Dort kommen Neuzugänge in Freiburg an, der Trakt liegt unter der Erdoberfläche, auch wenn die Zellen Fenster haben, aber von dort sieht man nur auf einen Erdhügel, bzw. die Mauer, an die frische Luft darf man genau eine Stunde am Tag, die Zellen haben Stockbetten für acht Mann. Man hatte in Siggis Zelle einen Beutel mit weißer Substanz gefunden – freilich stellte sich der Drogenfund als Düngemittel heraus. Entsprechend gefrustet, weil sich keiner Schuld bewusst, kam Siggi nach einigen Tagen wieder im offenen Vollzug an.
Zweite Rückverlegung von Siggi
Nur knapp zwei Wochen später wurde er erneut in den Trakt unter der Erde verlegt, und dann auch zurück in den Hochsicherheitsbereich der SV. Schon am 22. März 2017 schrieb sein Rechtsanwalt, Herr Ekkehard K. aus Stuttgart an den Direktor der Justizvollzugsanstalt und beanstandete, man werfe seinem Mandanten zu Unrecht vor, Drogen zu konsumieren, denn ein entsprechender Test sei negativ (was in diesem Fall meint: ohne Befund) ausgefallen und auf Gerüchte dürfe man schon gar nichts geben, weshalb er bitte, seinem Mandanten umgehend alle Lockerungen wieder zu gewähren, andernfalls müsse man gerichtlich hiergegen vorgehen.
Hierauf teilte Oberregierungsrat R., der juristische Leiter der SV-Abteilung, am 03. April 2017 mit, Siggi sei für mindestens sechs Monate aus dem Lockerungsprogramm genommen worden und dabei bleibe es. Anlass seien zwei Gespräche von Siggi mit Bediensteten gewesen. Am 23. März habe er gegenüber dem Vollzugsleiter, dem Sozialoberinspektor G. „eine deutlich spürbare aggressive und bedrohliche Haltung“ eingenommen, so dass er für diesen „nicht mehr einschätzbar“ gewesen sei. Der „Erregungszustand“ sei außerordentlich hoch gewesen.
Am Folgetag, dem 24. März habe man die Psychologin Frau Dr. S. zu Siggi geschickt, dieser gegenüber sei er dann „immer lauter“ geworden und habe über Herrn G. geschimpft. Dann habe Siggi „einen hochroten Kopf“ bekommen, „mit weit aufgerissenen Augen“ habe er heftig gestikuliert und sodann „seine Faust“ geballt! Dieses Verhalten sei „völlig unangemessen“ gewesen. Es müsse nun erstmal therapeutisch aufgearbeitet werden, da das Verhalten „für die weitere Kriminalprognose (…) besonders relevant“ sei.

Was ist da los?
Ja, Siggi ist manchmal etwas laut und bekommt dann auch mal einen roten Kopf, aber er hat nicht zugeschlagen, so wie er es früher oft getan hat. Anstatt also sein Verhalten als Erfolg für die therapeutischen Maßnahmen zu werten, wird es ihm als kriminalprognostisch negativ ausgelegt, wenn er gegenüber dem Vollzugsleiter G., bzw. der Psychologin, kein unterwürfiges Verhalten an den Tag legt, sondern sich über eine als ungerecht empfundene Maßnahme echauffiert. Sicherlich etwas lauter als es vielleicht in einem hochmögenden bürgerlichen Haushalt an der Tagesordnung sein mag, vielleicht auch pointierter in den Äußerungen, als es Akademikerinnen wie Frau Dr. S. gewohnt sein mögen, aber eben nicht beleidigend und auch nicht körperlich übergriffig.
Wer sich der Tortur unterzieht, auf RTL, RTL2 oder wie die Sender alle heißen mögen, sich Doku-Soaps anzusehen, wird dort am laufenden Band mit lautstarken Auseinandersetzungen, hochroten Köpfen und auch gestikulierenden Menschen konfrontiert. All das sollte aber – offenbar – ein therapeutisch erfolgreich „behandelter“ Insasse tunlichst vermeiden, er sollte sich anschmiegen, gefällig und von ausgesuchter Höflichkeit sein. Fraglos, auch solche Insassen gibt es, nur ist es kriminalprognostisch nicht sonderlich aussagekräftig, wie höflich ein Insasse im Einzelfall tatsächlich ist.
Für Siggi verzögern sich nun alle Freilassungsbemühungen mindestens um Monate. Er möchte zwar vor Gericht gegen die Verlegung in den Hochsicherheitsbereich klagen, aber wann das Landgericht entscheiden wird, ist völlig offen und ob Justizministerium oder der Landtag, die er beide angeschrieben hat, ihm helfen werden, dürfte eher zweifelhaft sein. Des weiteren habe er auch Strafanzeige erstattet wegen übler Nachrede.
Jetzt ist also Siggi wieder hier, in „seinem Revier“, er wirkt im Alltag richtiggehend entspannt und berichtet davon, er habe sich von dem Vollzugsleiter G. verfolgt und drangsaliert und vor allem zu Unrecht des Drogenkonsums, bzw. Drogenbesitzes beschuldigt gefühlt, sei dann tagelang mit Strafgefangenen „unter der Erde“ gefangen gehalten worden. Jetzt sei ihm eine Last von der Seele gefallen, er werde sich so etwas nicht mehr bieten lassen.

Thomas Meyer-Falk,
z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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