Anhörung einer Sachverständigen der Universität Bamberg
Am 24. Mai wird der §§129a/b-Prozess gegen Mirza B. (36) mit einer Anhörung der akademischen Rätin der Universität Bamberg, Frau Dr. Ellinor Morack, zur Lage der Kurdinnen und Kurden in der Türkei fortgesetzt. Der Verhandlungstag beginnt um 9:30 Uhr vor dem OLG München, Saal B-275, Nymphenburger Str. 16.
Mirza B., der im Mai des vergangenen Jahres festgenommen wurde, wird der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland – gemeint ist hier die PKK – beschuldigt. Individuelle Straftaten werden ihm nicht vorgeworfen.
Um die persönlichen Hintergründe des Angeklagten und das politische Umfeld, in dem er aufwuchs, zu beleuchten, wird die Sachverständige die Fragen der Verfahrensbeteiligten zur politischen Situation in der Türkei, insbesondere hinsichtlich der Repression gegen Kurdinnen und Kurden, beantworten. Die Berücksichtigung dieser Aspekte ist für eine Bewertung der politischen Aktivitäten von Angeklagten wie Mirza B. unumgänglich.
Nicht zuletzt aus diesen Gründen fordert die Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens.
Am 11. Mai haben zwei Berliner Rechtsanwälte auf einer Pressekonferenz einen Antrag zur Aufhebung des im Jahre 1993 verfügten PKK-Betätigungsverbots vorgestellt und beim Bundesministerium des Innern eingereicht. Grundlage von Verfahren wie gegen Mirza B. ist die laut §129b Abs. 1 Satz 3 StGB erforderliche Ermächtigung des Bundesjustizministeriums zur strafrechtlichen Verfolgung von Funktionsträger:innen, die bereits am 6. September 2011 erteilt worden ist.
Rechtsanwalt Yunus Ziyal aus Nürnberg, Verteidiger des Angeklagten, zweifelt – wie viele andere Jurist:innen – daran, dass diese politisch motivierte Ermächtigung angesichts der Entwicklungen in der Türkei aufrechterhalten bleiben kann.
Die Gruppe München International, die das Verfahren gegen den kurdischen Aktivisten kritisch beobachtet und begleitet, zeigt sich solidarisch mit Mirza B.: „Hier mag es zwar um geltendes Recht gehen, aber wir bezweifeln, dass es um Gerechtigkeit geht. Mirza ist kein Straftäter, sondern ein politischer Gefangener,“ erklärt ein Mitglied der Gruppe. „Es handelt sich um einen politischen Prozess, es geht um Einschüchterung und Repression gegen die kurdische Freiheitsbewegung. Statt die Kriminalisierung fortzusetzen, muss endlich ein Dialog initiiert werden, damit es zu einem Friedensprozess zwischen der PKK und dem türkischen Staat kommt.“
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für
Kurdinnen und Kurden, Köln
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Hzrwan A.