Anwält:innen prangern Schauprozess an

Gleichzeitig verweigerte die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt weiterhin grundlegende Rechte der Verteidigung. Noch immer dürfen die Anwält:innen nicht direkt neben ihren Mandanten:innen sitzen, wodurch vertrauliche Kommunikation während der Verhandlung faktisch unmöglich gemacht wird. Auch Anträge auf ausreichende Übersetzung, bessere Kommunikationsmöglichkeiten und die Zulassung einer Protokollkraft wurden erneut zurückgewiesen oder verschleppt.

Die Anwältin Nina Onèr erklärte dazu in einer Pressemitteilung: „Es ist unsere Pflicht als Verteidigung, den Angeklagten zu ihrem Subjektstatus zu verhelfen, denn dieses Gericht missachtet ihre Beschuldigten- und damit ihre Grund- und Menschenrechte zutiefst.“

Besonders scharf kritisierte die Verteidigung die offensichtliche Verzögerungstaktik des Gerichts. Obwohl der Verhandlungstag offiziell von 9 bis 17 Uhr angesetzt war, wurde durch lange Unterbrechungen und organisatorisches Chaos effektiv weniger als zwei Stunden verhandelt. Selbst die Feststellung der Personalien geriet wegen mangelhafter Technik zur Farce.

Der Verteidiger Benjamin Düsberg erklärte dazu: „Die Staatsschutzkammer hat ihre Haltung auch am zweiten Prozesstag nicht verändert und verweigert weiterhin grundlegende rechtsstaatliche Standards. Wir Verteidiger:innen werden uns nicht dafür hergeben, zur Scheinlegitimation eines Schauprozesses beizutragen.“

Eigentlich wolle die Verteidigung „über Inhalte sprechen“, aber die Justizt verhindere dies mit ihrem Vorgehen. „Wir wollen erreichen, dass unsere Mandant:innen freigesprochen werden, weil ihre Handlungen gegen die Elbit-Filiale in Ulm gerechtfertigt war, um den Waffensupport von Deutschland für Israel zu unterbrechen“, so Düsberg. „Wir wollen zeigen, dass nicht unsere Mandant:innen dahin gehören, sondern die Bosse von Elbit und die Regierungspolitiker, die diese Lieferungen zugelassen haben mitten im Genozid.“

Große Unterstützung für Angeklagte
Auch die Repression gegen solidarische Zuschauer:innen verschärfte sich. Nachdem es sowohl zu Beginn Applaus für die Angeklagten gegeben hatte, ließ die Vorsitzende Richterin nach erneutem Applaus als Reaktion auf Anträge der Verteidigung den Zuschauer:innenbereich räumen.

Doch die Einschüchterungsversuche scheinen bislang nicht aufzugehen. Wie bereits beim ersten Prozesstag versammelten sich zahlreiche Unterstützer:innen vor dem Stammheimer Gerichtsgebäude und auch im Gerichtssaal selbst waren die Zuschauer:innenplätze erneut voll besetzt.

Der Prozess gegen die „Ulm 5“ macht schon jetzt deutlich, welchen Umgang deutsche Behörden und Gerichte für Proteste gegen die Kriegsindustrie bereithalten. Noch bevor über die Vorwürfe verhandelt wird, dominieren Isolation, Machtdemonstrationen und die systematische Einschränkung der Verteidigung das Verfahren. Stammheim erscheint damit in seiner Tradition als politische Bühne, auf der Abschreckung produziert werden soll und sendet damit ein klares Signal an all jene, die sich gegen Krieg, Aufrüstung und die Profiteure des Gaza-Krieges organisieren.

Dagegen werden auch in den kommenden Prozesstagen zahlreiche Unterstützer:innen vor dem Gerichtsgebäude demonstrieren und ihre Solidarität mit den Angeklagten zeigen. Die nächsten Prozesstage finden am 20., 22., 29. Mai, 15., 19., 29. Juni sowie dem 1., 3., 22., 24., 27. , 29. Juli statt.

https://perspektive-online.net/2026/05/ulm5-prozess-verteidigung-verweigert-scheinlegitimation-eines-schauprozesses