Das Berufungsgericht von Paris hat Jose Urrutikoetxea Bengoetxea, bekannt als Josu Ternera, der wegen „terroristischer Vereinigung“ angeklagt war, freigesprochen, da es die Beweislage für unzureichend befand. Die Generalstaatsanwaltschaft kann noch Berufung einlegen. Dieser Freispruch könnte seine Auslieferung an die spanischen Behörden erleichtern, da Frankreich bereits grundsätzlich zugestimmt hat, ihn nach Abschluss der französischen Gerichtsverfahren auszuliefern.
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