Die deutsche Bundesanwaltschaft hat am 6. August 2026 Anklage gegen Yüksel Koç, den ehemaligen Ko-Vorsitzenden des KCDK-E, wegen „Zugehörigkeit zu einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ auf der Grundlage der §§ 129a und 129b des deutschen Strafgesetzbuchs erhoben. Die ihm vorgeworfenen Taten betreffen insbesondere seine politischen Aktivitäten, die von der Organisation von Demonstrationen über öffentliche Äußerungen bis hin zu seinen Beziehungen zu kurdischen Medien in Europa reichen.
Koç, der im Mai 2025 festgenommen und anschließend freigelassen wurde, ist somit Gegenstand neuer Strafverfolgungsmaßnahmen, während die deutschen Behörden weiterhin § 129b gegen kurdische Funktionäre und Aktivisten anwenden. Der Prozess soll in Kürze in Hamburg stattfinden.
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