Bei der 31. Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf räumten die sechs antifaschistischen Aktivisten, die im Budapest-Fall angeklagt sind, ein, an den Angriffen auf Neonazis während des „Tages der Ehre“ in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen zu sein. Sie wiesen jedoch entschieden die Vorwürfe zurück, sie hätten das Risiko des Todes ihrer Ziele in Kauf genommen, und betonten, stets darauf geachtet zu haben, jede tödliche Gefahr auszuschließen. In ihren Aussagen stellten sie ihr Engagement als Reaktion auf den Aufstieg der extremen Rechten dar und verwiesen dabei insbesondere auf die Verbrechen des NSU, die Anschläge von Halle und Hanau sowie die Ermordung von Walter Lübcke.
Die Angeklagten prangerten zudem den „Tag der Ehre“ an, den sie als die wichtigste neonazistische Versammlung Europas bezeichnen, die die Vernetzung rechtsextremer Bewegungen mit Unterstützung der ungarischen Behörden fördere. Sie vertraten die Auffassung, dass antifaschistische Gewalt nicht mit neonazistischer Gewalt gleichgesetzt werden könne, da Letztere ihrer Meinung nach auf einer Ideologie des Hasses und der Ausgrenzung beruhe, und betonten, dass „Antifaschismus die notwendige Auseinandersetzung mit dem Wiederaufleben faschistischer Strukturen und der täglichen Bedrohung durch Neonazis ist“. “ Im Anschluss an die Erklärungen wies der Gerichtspräsident darauf hin, dass das Gericht diese bei der Prüfung der Akte berücksichtigen werde.
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