Bei der Verhandlung am 10. Juni vor dem Berufungsgericht in Paris wurde der Fall von Zaid, dem die Auslieferung nach Ungarn droht, erneut geprüft. Im April hatte das Gericht Ungarn um zusätzliche Informationen bezüglich der Garantien für ein faires Verfahren und der Haftbedingungen gebeten. Bis heute haben die ungarischen Behörden die Fragen zum Recht auf ein faires Verfahren nicht beantwortet und nur unzureichende Angaben zu den Haftbedingungen gemacht.
Das Gericht hat Ungarn eine neue Frist bis zum 8. Juli eingeräumt, um seine Antworten zu vervollständigen. Dieser Termin fällt auch mit der letzten Verhandlung im Verfahren gegen Zaid zusammen, dessen Urteil bis Ende des Sommers erwartet wird. Trotz des Wechsels des Ministerpräsidenten setzen die ungarischen Behörden antifaschistische Aktivitäten weiterhin mit terroristischen Handlungen gleich.
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