Statement von BASC Jena zu den Einlassungen am 14.07.2026 vor dem OLG Düsseldorf

Vorbemerkung
Gerne hätten wir als BASC bereits unmittelbar nach den Einlassungen vom 14. Juli 2026 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine politische Einordnung veröffentlicht. Doch auch uns haben die Einlassungen überrascht. Wir hatten das Thema der Einlassungen vor Gericht in der Vergangenheit zwar schon häufiger allgemein diskutiert. Nun müssen wir aber unvorbereitet auf die aktuellen Ereignisse reagieren.

Uns ist es dennoch wichtig, dass wir uns als BASC, also als die für den Budapest-Komplex zuständigen Soli-Gruppen, zu den Einlassungen der Angeklagten äußern, nicht zuletzt deswegen, weil sich in den letzten anderthalb Wochen zahlreiche Genoss*innen irritiert an uns gewandt und nach unserer Einschätzung gefragt haben. Auch wissen wir, dass Einlassungen innerhalb der radikalen Linken schon immer kontrovers diskutiert werden (siehe u.a. im Kaindl-Verfahren oder nach dem ersten Verfahren gegen Nero). Wir hoffen, mit dem folgenden Text einen hilfreichen Beitrag zur Debatte zu leisten.

Auf dem Blog der Budapest-Soli-Gruppen in NRW findet sich eine ausführliche Dokumentation der Einlassungen der Angeklagten vom 14. Juli 2026: https://bsg-nrw.org/31-verhandlungstag-14-07-2026/

Anna und Arthur sitzen nicht vor Gericht
„Anna und Arthur halten’s Maul.“ Dieser Slogan verdeutlicht, wie man mit Bullen, Justiz und Geheimdiensten sprechen sollte, wenn sie einen ansprechen, vorladen oder verhören – nämlich gar nicht. Man sagt nicht aus und macht auch sonst keine Angaben. Der Slogan geht zurück auf eine Kampagne der westdeutschen autonomen Bewegung Ende der 1980er Jahre. Am 2. November 1987 wurden während einer Demonstration gegen den Ausbau der Startbahn West des Flufghafens Frankfurt/Main zwei Polizisten erschossen. Die Behörden führten anschließend umfassende Ermittlungen und luden zahlreiche linke Aktivist:innen vor. Viele von ihnen machten Aussagen, in ihren Augen möglicherweise unverfängliche Aussagen, in denen sie niemanden belasten wollten. Die Behörden setzten aber alle diese Aussagen wie ein großes Puzzle zusammen und kamen so mit ihren Ermittlungen voran. Um die Bewegung gegen die Ermittlungen und drohenden Repressalien zu schützen, starteten die Autonomen im Dezember 1987 die Kampagne „Anna und Arthur halten’s Maul“.

Aussageverweigerung gilt als Grundprinzip der Gegenwehr gegen staatliche Verfolgung. Es ist jedoch kein absolutes Prinzip. Während die Aussageverweigerung in Ermittlungsverfahren immer geboten ist, kann es in Strafverfahren vor Gericht durchaus sinnvoll sein, dass Angeklagte sich äußern, sich einlassen. Dies geben auch die Grundsätze der Roten Hilfe her.

Die anderen schweigen nicht
Die deutsche Presse titelt am 14. Juli 2026: „Die Angeklagten brechen ihr Schweigen.“ Das stimmt, sie haben im Gerichtssaal ausgesagt, sich selbst auf Beweismaterial identifiziert und sich vom Vorwurf des versuchten Mordes distanziert. Es stimmt jedoch nicht, dass die Angeklagten sich zum ersten Mal äußern und dass alle Angeklagten in den anderen Prozessen schweigen.

Bereits vor Beginn des Verfahrens am OLG Düsseldorf ließen „einige Angeklagte“ in der taz eine Erklärung veröffentlichen, in der sie den militanten Antifaschismus verteidigen.

Sowohl im laufenden Verfahren am OLG Dresden als auch in Ungarn haben Angeklagte Einlassungen im Sinne politischer Prozesserklärungen abgegeben. Im Großprozess am OLG Dresden berichtete im November 2025 z. B. Nanuk, wie er in Ostdeutschland aufwuchs, von Neonazis bedroht wurde und ihrer mörderischen Gewalt ausgesetzt war. Tobi gab im Juni 2026 eine Erklärung zur unmenschlichen Haft in Ungarn ab. Und auch im Budapester Gericht spricht Maja. Zu fast jedem Prozesstag gibt es politische Erklärungen, in denen Maja sich als Antifaschist*in bezeichnet, die Notwendigkeit von Antifaschismus in Zeiten eines erstarkenden Rechtsextremismus erklärt, von den Zumutungen in der ungarischen Haft berichtet und für die eigene Würde, aber auch die Würde aller Gefangenen in Ungarn und aller queeren Menschen eintritt. All das sind Erklärungen vor Gericht und damit im juristischen Sinne Einlassungen. In diesen Fällen sagen die Angeklagten jedoch nichts über ihre etwaige Tatbeteiligung, über Schuld oder Unschuld.

Zu erwähnen ist auch das Geständnis von Tobi im Januar 2024 in einem Vorverfahren vor dem Budapester Gericht. Er bekannte sich schuldig, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein. Als Teil eines Deals erhielt er anschließend im Gegenzug eine dreijährige Haftstrafe. Die Soli-Gruppen ordneten Tobis Geständnis damals wie folgt ein: „Dass Tobias den Deal des Gerichts angenommen hat, beweist, wie das ungarische System funktioniert: Beschuldigte werden durch die unsäglichen U-Haftbedingungen zu Geständnissen gezwungen.“ Insgesamt bewertete die Bewegung Tobis Geständnis damals nachsichtig als Ausdruck von Schwäche, konnte aber wohl Verständnis für seine Situation und daran hängende Entscheidung zeigen.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?
Vor Gericht zu schweigen, gilt aus mindestens zwei Gründen als die linke Prozesstrategie schlechthin. Zum einen ist die Aussageverweigerung ein klares Zeichen an staatliche Institutionen: Man spielt das Spiel zur Klärung der Frage von Schuld und Unschuld nicht mit. Man hilft nicht mit bei der Verfolgung und Anklage von Antifas. Man gibt den staatlichen Institutionen, ob nun Ermittlungsbehörden oder Justiz, keine Hilfestellung dabei, Klarheit über Taten und Tatbeteiligte zu bekommen. Zum anderen ist es die sicherste Methode. Wer nicht aussagt, hat nicht zu befürchten, dass er sich, Mitangeklagte oder noch zu ermittelnde Dritte belastet. Denn das konkrete Ausmaß einer Aussage vor Gericht kann man schlecht einschätzen, die Auswirkungen auf weitere Personen sowieso nicht. Keine Aussage vor Gericht lässt sich zurücknehmen. Diese Konsequenzen müssen abgeschätzt werden, wenn man sich für eine Einlassung entscheidet. Sich zu äußern und das im Nachgang zu bereuen, kann einen lang belasten. Darüber hinaus ist das gemeinsame Schweigen ein politisches und solidarisches Mittel, denn die gemeinsame Entscheidung, nicht auszusagen, kann zu Verbundenheit und Vertrauen unter den Angeklagten und auch mit potenziell weiteren Verfolgten führen.

Doch auch gemeinsame Aussagen können zu Verbundenheit und Vertrauen führen. Eine gemeinsame Erklärung darüber, wie antifaschistische Gegenwehr aussehen kann und auf welcher Notwendigkeit sie beruht, kann eine wichtige und politische Aussage vor Gericht sein. Sich im Gerichtssaal zu einer politischen Praxis zu bekennen, weil sie notwendig und legitim ist, um Neonazis an der Ausübung ihrer gewaltsamen und mörderischen Ideologie zu hindern, kann eine enorme Stärke und Kraft besitzen, für die einzelnen Angeklagten und für die antifaschistische Bewegung. Wie die vorher genannten Beispiele zeigen, müssen Einlassungen jedoch nicht notwendigerweise (Teil-)Geständnisse beinhalten.

Einlassungen der Düsseldorfer Angeklagten
Am 14. Juli 2026 haben sich alle sechs der in Düsseldorf vor Gericht stehenden Antifas dazu entschieden, sich vor Gericht zu äußern. Alle haben sich in ihren Einlassungen selbst auf Beweismaterial identifiziert, fast alle haben dabei den Vorwurf des versuchten Mordes entschieden von sich gewiesen. Sie haben erläutert, wieso sie Antifaschist*innen geworden sind und konsequent gegen Nazis vorgegangen sind. Nele berichtete von ihrer ungarisch-jüdischen Familie, die sehr viel kleiner sei als ihre deutsche Familie. Denn viele ihrer jüdischen Familienangehörigen seien im Nationalsozialismus ermordet worden. Andere Angeklagte sprachen davon, wie das Bekanntwerden der Mordserie des NSU, das Erstarken von Rechtsextremismus seit 2015, die rassistischen und antisemitischen rechtsterroristischen Anschlägen in Hanau und Halle sie geprägt haben. Sie stellten klar, was der Tag der Ehre ist: Er sei in erster Linie die „Gelegenheit zur Raumnahme und intensiven internationalen Vernetzung, auch mit der militanten und rechtsterroristischen Neonaziszene“. Die Angeklagten benannten, dass sie sich all dem entschlossen entgegenstellen wollten.

Dass der Tag der Ehre ein abscheuliches Event von und für Neonazis aus ganz Europa ist, muss man dem Gericht allerdings nicht erklären. Der Richter hat bereits deutlich gemacht, dass auch er es schrecklich finde, wie in Budapest jährlich dem Nationalsozialismus gehuldigt werde – finanziert und gefördert durch den ungarischen Staat. Dass Antifaschismus wichtig ist, scheint in diesem Gerichtssaal Konsens zu sein. Was sicherlich kein Konsens ist, ist die Wahl der Mittel. Nur eine der Angeklagten benennt konkret, dass sie mit dem Einsatz körperlicher Gewalt Neonazis in „ihrem Handeln ein(…)schränken und die Verbreitung faschistischer Ideologie (…) erschweren“ wollte und dass es ihr um die individuelle und generelle Abschreckung der Nazis ging.

Einordnung der Einlassungen

Wir sprechen uns als BASC Jena nicht grundsätzlich für oder gegen Einlassungen aus. Es kommt auf den Einzelfall an.

Gegen Einlassungen, die auch (Teil-)Geständnisse beinhalten, spricht in jedem Fall das Risiko, so mit den staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten und ihnen bei der Verfolgung von (militantem) Antifaschismus zu helfen. Weiterhin können wir die Konsequenzen nicht bis zu Ende abschätzen. Wir wissen nicht, welche Auswirkungen die Einlassungen auf die Angeklagten im Dresdner Prozess und für Maja in Ungarn haben werden. Das reguläre Verfahren am OLG Dresden läuft noch. Im September 2026 steht Majas Berufungsverfahren an. Anders als in Deutschland ist es dort möglich, ein Verfahren nicht nur auf etwaige Fehler zu überprüfen, sondern auch, neue Beweismittel aufzunehmen. Möglicherweise werden wir erst nach Abschluss dieser und anderer Verfahren in mehreren Jahren Klarheit darüber haben, ob und wenn, welche Konsequenzen die Einlassungen hatten.

Zu beachten ist auch, dass gerade zwei weitere Antifaschist:innen in Beugehaft sitzen, weil sie sich geweigert haben, im zweiten Antifa-Ost-Verfahren am OLG Dresden als Zeug:innen auszusagen und so möglicherweise sich selbst und die angeklagten Genoss:innen zu belasten. Wir sind uns noch unschlüssig, ob und wie wir die (Teil-)Geständnisse der Angeklagten am OLG Düsseldorf mit der Aussageverweigerung und Beugehaft der Zeug:innen am OLG Dresden in Beziehung setzen sollen.

Wir verstehen und unterstützen auf der anderen Seite auch, wie wir bereits dargelegt haben, dass man den Gerichtssaal als politischen Ort nutzen und die Erzählung selbst bestimmen will.

Ob man sich gegen den absurden, politisch geleiteten Vorwurf des versuchten Mordes besser schweigend oder über Einlassungen verteidigen kann, ist eine juristische Fragestellung, die wir nicht beurteilen können. Wir wissen nur, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte diesen Vorwurf genutzt haben und nutzen, um die Angeklagten und die Bewegung unter Druck zu setzen, aber dass die Gerichte in diesen Verfahren, z. B. im Verfahren gegen Hanna am OLG München, bisher keinen der Angeklagten wegen versuchten Mordes verurteilt haben.

Die Rolle der Soli-Bewegung
Die Solidaritätsbewegung rund um den Budapest-Komplex zeichnet sich durch ihre Breite, Vielfalt und Kontinuität aus. Die Soli-Bewegung arbeitet seit über dreieinhalb Jahren unermüdlich. Wir begleiten auch den Prozess, berichten öffentlich, ordnen ihn politisch ein und äußern uns von Beginn an zu den Vorwürfen, dem politischen Charakter der Prozesse und der Notwendigkeit von militantem Antifaschismus. Dabei ist nicht nur die praktische Unterstützung, sondern auch die inhaltliche Arbeit von Soli-Gruppen entscheidend. Sie kann auch prozessrelevant sein, wie nicht zuletzt die Bezugnahme im Prozess gegen Hanna auf Veröffentlichungen der Roten Hilfe zeigt.

An den aktuellen Einlassungen kritisieren wir, dass es im Vorhinein eine konkrete Auseinandersetzung nur unter den Angeklagten und ihren Anwältinnen gab und dass die Soli-Bewegung nicht informiert oder einbezogen wurde, anders als im Neuen Deutschland behauptet wurde. Die Anwältinnen sind sicherlich ein starker Akteur in diesem Komplex, sollten aber nicht der bestimmende Akteur sein. Sie können noch so politisch eingestellt sein, in erster Linie sind sie Jurist*innen.

Welche Überlegungen und Motive zu den Einlassungen geführt haben, können wir bis heute nicht beurteilen. Wir wissen nicht, ob es in erster Linie darum ging, den Gerichtssaal als politische Bühne zur Verteidigung von Antifaschismus zu nutzen, ob es den Angeklagten und ihren Anwält*innen wichtig war, vor Gericht und in der Presse ein Bild des militanten Antifaschismus jenseits des vorgeworfenen versuchten Mordes zu zeichnen, oder ob es das Ziel war, durch die Verkürzung der Beweisaufnahme eine geringere Prozessdauer oder gar mildere Urteile zu erreichen. Solange wir hier keine genaueren Einblicke haben, müssen wir von einer Mischung aller Motive ausgehen. Zumindest Neles Anwalt, Alexander Hoffmann, erklärte am 14. Juli im Spiegel, dass die Einlassungen zum richtigen Zeitpunkt kommen, nämlich bevor die Beweisaufnahme in die Tiefe gehe, und dass dieses Teilgeständnis das Strafmaß senken könnte. Fakt ist auch, dass die Einlassungen der Angeklagten bis heute nicht veröffentlicht wurden.

Wir hätten einen Austausch mit solidarischen Genoss*innen erwartet, denn auch wenn es die Angeklagten sind, die vor Gericht und in den Knästen sitzen, treffen die Konsequenzen der Einlassungen nicht nur sie, sondern uns alle. So hätten wir als Soli-Gruppen die politischen Inhalte der Angeklagten viel besser aufgreifen, nutzen und verbreiten können und wir hätten die Inhalte der Reden auch vorab diskutieren können. In den Einlassungen war wieder einmal die Rede davon, dass man auf das „staatliche Versagen“ reagiere. „Versagt“ der Staat hier seit 40 Jahren immer wieder oder ist die Ermöglichung rechter Gewalt und die Verfolgung von Antifaschist:innen nicht vielmehr eine Strategie? Und ist es überhaupt notwendig, den Antifaschismus allgememein zu verteidigen, wo doch selbst Richter Bachler sich zum Antifaschismus bekennt oder müsste man sich nicht ausführlicher zu den Mitteln des militanten Antifaschismus äußern, die tatsächlich vor Gericht stehen?

Schluss

Als BASC Jena sind wir der Ansicht, dass Einlassungen gut überlegt sein müssen. Wir unterstützen alle politischen Erklärungen von Angeklagten, die sich klar hinter (militanten) Antifaschismus stellen und seine Notwendigkeit begründen. Wir begrüßen als BASC Jena auch, dass die Angeklagten darlegen, dass es kein Mittel der antifaschistischen Bewegung ist, Menschen zu ermorden.

Was (Teil-)Geständnisse betrifft, sind wir uns unsicher. Uns erscheint es diskussionswürdig, aus politischen Gründen mit körperlicher Gewalt gegen Nazis vorzugehen, das u. a. mit dem Versagen des Staates zu begründen, und dann vor Gericht zur Beweisaufnahme beizutragen. Einlassungen und vor allem Teilgeständnisse haben Auswirkungen, die über die Prozessdauer oder Strafbemessung der einzelnen Angeklagten hinausgehen können.