„Terrorismus“-Verfahren vor OLG Koblenz:

Persönliche Erklärung von Özgür A.

Nachdem in den vorausgegangenen Verhandlungen des „Terrorismus“-Prozesses gegen den Kurden Özgür A. (48) mehrere Beamte der Strafverfolgungsbehörden als Zeugen ausgesagt haben und deren Befragung durch den Verteidiger erfolgt ist, wird der Angeklagte am kommenden Donnerstag, 12. Januar, eine persönliche Erklärung abgeben.

Dem Aktivisten, der in einem Verfahren nach §§ 129a/b StGB seit Ende November 2022 vor der Staatsschutzkammer des Oberlandesgericht Koblenz angeklagt ist, wird vorgeworfen, als „hauptamtlicher Kader“ der PKK in verschiedenen Gebieten Deutschlands verantwortlich tätig gewesen zu sein und „typische Leitungsaufgaben“ wahrgenommen zu haben. Diese sollen u.a. in der Organisierung und Koordinierung von Treffen und Versammlungen in kurdischen Vereinen, der Abgabe von Berichten an die Europaführung oder der Überwachung von Spendenkampagnen bestanden haben. Einer individuellen Straftat wird er nicht beschuldigt.

Grundlage des Verfahrens ist die durch das Bundesjustizministerium am 6. September 2011 erteilte Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung von Gebiets-, Regions- und Sektorleitern (§129b, Abs. 1 Satz 3 StGB). Festgenommen wurde Özgür A. am 29. April 2022 in Bremen. Er befindet sich unter Sonderhaftbedingungen in der JVA Koblenz.

Auch an diesem Verhandlungstag, an dem sich Özgür A. zu seiner Person, zu dem politisch motivierten Prozess gegen ihn sowie zur Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung äußern wird, wären viele Besucher:innen des Prozesses eine wichtige Unterstützung des Angeklagten und seiner Anliegen. Deshalb ruft AZADÎ dazu auf, die Verhandlung am

Donnerstag, 12. Januar 2023, 10:00 Uhr vor dem OLG Koblenz, Saal 10, Regierungsstraße 7

solidarisch zu begleiten.

Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.

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Köln, 9. Januar 2023