Fahndung nach MLPD-Spitze

Partei erhebt schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz

Die MLPD steht im Fokus des Inlandsgeheimdienstes. Nun wurde bekannt, welche Ausmaße eine europaweite Fahndungsausschreibung hatte, die sich gegen Politiker der Partei richtete.

Peter Nowak nd 9.2.22

Im Sommer vergangenen Jahres gelang der marxistisch-leninistischen Partei MLPD ein juristischer Erfolg. Der ehemalige Parteichef Stefan Engel hatte eine Klage gegen das Land Thüringen vor dem Amtsgericht Meiningen gewonnen. Es entschied, dass Engel zu Unrecht als »Gefährder« eingestuft worden war. Das Land Thüringen musste in vollem Umfang die Kosten übernehmen. Im Zuge der Klage wurde bekannt, dass der Inlandsgeheimdienst Stefan Engel sowie seine Partnerin und Genossin Monika Gärtner-Engel europaweit zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Nun erklärte die MLPD in einer Pressemitteilung, dass auch die aktuelle Parteivorsitzende Gabi Fechtner von dieser länderübergreifenden Fahndungsausschreibung betroffen ist. Eine solche Maßnahme bedeutet nicht, dass gegen die zur Fahndung ausgeschriebene Personen gleich ein Haftbefehl erlassen wir, wenn sie irgendwo von der Polizei erfasst werden. »Es war eine Ausschreibung für verdeckte Ermittlungen. Die Behörden sollten ständig darüber informiert werden, wo sich die ausgeschriebenen MLPD-Politiker*innen aufhalten«, erklärte deren Rechtsanwalt Peter Weißpfennig dem »nd«.

Im Strafrecht über »Internationale Strafverfolgung und Strafvollstreckung«, das in den Paragraphen §§ 131 – 131c der Strafprozessordnung geregelt ist, wird zwischen einer Ausschreibung zur Festnahme und einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung unterschieden. Die Ausschreibung eines Beschuldigten darf auch zur Sicherstellung einer Fahrerlaubnis, zur erkennungsdienstlichen Behandlung, zur Anfertigung einer DNA-Analyse oder zur Identitätsfeststellung angeordnet werden. Nicht nur gegen Beschuldigte, sondern auch gegen mutmaßliche Zeug*innen einer Straftat kann eine länderübergreifende Fahndung eingeleitet werden. Bei der Aufenthaltsermittlung eines Zeugen muss erkennbar gemacht werden, dass die gesuchte Person nicht Beschuldigter ist und Ausschreibungen nach Zeugen sind auch nur zulässig, wenn nicht dessen überwiegende schutzwürdige Interessen entgegenstehen.

Diese Interessen machen die drei MLPD-Politiker*innen geltend. Sie sehen in den Maßnahmen eine Kriminalisierung ihrer Partei: »Die MLPD ist eine zugelassene und grundgesetzlich geschützte demokratische Partei. Gabi Fechtner, Monika Gärtner-Engel und Stefan Engel wurden noch nie von irgendeinem deutschen Gericht verurteilt.«

Der Inlandsgeheimdienst begründet die Fahndungsausschreibung mit den Kontakten der MLPD-Politiker*innen mit linken kurdischen und türkischen Gruppierungen, die von den türkischen und deutschen Ermittlungsbehörden als terroristische Organisationen angesehen werden. Für den zuständigen Rechtsanwalt der Kanzlei Meister und Partner, Frank Jasenski, ist das eine abenteuerliche Argumentation. »Dabei richtet sich die Arbeit kurdischer und türkischer Revolutionäre gegen das faschistische Regime des Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Das ist ja wohl gerechtfertigt und kein ›Terrorismus‹«, so seine Replik. Den MLPD-Politiker*innen werden unter anderem Kontakte zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, zu den kurdisch-dominierten Volksverteidigungseinheiten YPG in Nordsyrien und der marxistisch-leninistischen DHKP-C aus der Türkei vorgeworfen. Weißpfennig konnte den Akten entnehmen, dass gegenüber den MLPD-Politiker*innen der Vorwurf im Raum steht, »internationale Kontakte mit terroristischen Organisationen auf Führungsebene« zu unterhalten. Da sei eine Kriminalisierung nach Paragraph 129 a und b, also der Vorwurf, eine terroristische Vereinigung zu bilden, nicht weit, so seine Befürchtung.